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Landtagswahl Traditional Cache

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Pelle-Käscher: Hier ist erst mal Schluss.

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Hidden : 3/13/2016
Difficulty:
2 out of 5
Terrain:
1 out of 5

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Geocache Description:

Landtagswahl


Bei den Landtagswahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber,

welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind,

wie viele Parlamentssitze sie jeweils erhalten und

welche Abgeordneten konkret in den Landtag einziehen.

Der Ministerpräsident hingegen wird von den Abgeordneten des neuen Landtags gewählt.

Das aktive und passive Wahlrecht für die Landtagswahl hat jeder Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres, der seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz oder seinen Lebensmittelpunkt im Land hat. EU-Ausländer, das heißt Staatsangehörige anderer EU-Staaten, sind im Gegensatz zu Europawahlen und Kommunalwahlen bei den Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.

Wahlsystem

Für die Wählerinnen und Wähler ist die seit 1996 alle fünf Jahre (zuvor vier Jahre) stattfindende Landtagswahl einfach. Sie haben nur eine Stimme und wählen damit in ihrem Wahlkreis einen der von den Parteien nominierten Kandidaten.
Die Ermittlung der Sitze für die einzelnen Parteien erfolgt durch die Wertung der einen Stimme des Wählers:

  • Einerseits bestimmt der Wähler mit seiner Stimme darüber, wer als Abgeordneter oder Abgeordnete in den Landtag einziehen soll, indem er seine Stimme einem Kandidaten seiner Partei in seinem Wahlkreis gibt.

  • Andererseits werden die Wählerstimmen landesweit hochgerechnet und so die prozentualen Gesamtstimmenanteile aller Parteien bestimmt. Daraus wird dann die grundsätzliche Sitzverteilung im Landtag ermittelt.

Stimmen für Wahlkreisbewerber, die ihren Wahlkreis nicht gewinnen können, sind deshalb nicht automatisch verloren, sondern zählen in jedem Fall für die Partei des Bewerbers. Sie bestimmen die Zahl der Sitze, die dieser Partei im neuen Landtag zustehen. Deshalb fallen auch Stimmen für kleine Parteien ins Gewicht.

Das Wahlsystem ist somit eine Verbindung von Verhältniswahl und Persönlichkeitswahl: Das Sitzverhältnis der Parteien im Landtag richtet sich nach dem Stimmenverhältnis der Parteien im Land (Verhältniswahl). Die Zuteilung dieser Mandate an die einzelnen Bewerber richtet sich nach den Stimmen, die diese in ihrem jeweiligen Wahlkreis erzielt haben (Persönlichkeitswahl). Es gibt nur Wahlkreisbewerber. Jeder Kandidat und jede Kandidatin muss sich also in einem der 2009 reformierten 70 Wahlkreise des Landes zur Wahl stellen.

Aus: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Bitte eigenen Stift mitbringen und keine Stempel verwenden.

Additional Hints (Decrypt)

zntargvfpu

Decryption Key

A|B|C|D|E|F|G|H|I|J|K|L|M
-------------------------
N|O|P|Q|R|S|T|U|V|W|X|Y|Z

(letter above equals below, and vice versa)

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