HistorischesÂ
Um die Entstehung des Namens Kaltherberge ranken sich eine Vielzahl von Geschichten, Sagen und schriftlichen Aufzeichnungen seit dem 17. Jahrhundert, die ausfĂŒhrlich in einer der JubilĂ€umsfestschriften (60 Jahre Kaltherberge) dargelegt wurden.
Auch zu der wechselvollen Geschichte der 1937 erbauten Reichskleinsiedlung gibt es viel zu erzĂ€hlen.Â
In der Geschichte die ich am besten finde heiĂt es das der Name Kaltherberg daher komme das hier die GĂ€ste der Wirtschaft kaltgemacht wurden um dann zu Fleischspeisen verarbeitet zu werden.
Wahrscheinlicher ist aber das der Name hiervon kommt: Das war ein Spottname der WirtshĂ€user öfters verliehen wurde. In der Taverne hatte man offenbar nicht genĂŒgend Geld und Umsatz, um warme Speisen zu kochen.
Chronik der Siedlung KaltherbergeÂ
Â
Teil I Â Â 1937 - 1945Â
Bemerkenswert in diesem Abschnitt ist sicherlich das damals verwendete "Amtsdeutsch". Gleichzeitig wurde bewusst die Diktion des ersten Autors in dieser Aufzeichnung verwendet.Â
Auf der Rechtsgrundlage des ReichsheimstÀttengesetzes vom 20.Mai 1920 wurden in der Zeit nach dem 1. Weltkrieg "ReichsheimstÀtten" errichtet.
Am 5. Dezember 1935 hatte der damalige OberbĂŒrgermeister Fiehler der "Hauptstadt der Bewegung" MĂŒnchen die neu zu vermessenden GrundstĂŒcke fĂŒr die Errichtung der Kleinsiedlung "Kaltherberge" mit 221 Siedlerstellen bereitgestellt.
Es waren die Plannummern 221-229 der Steuergemeinde Milbertshofen. Der Aufbau und die Errichtung der Siedlung erfolgte auf Grund des auĂerordentlichen Bayerischen Wohnungsbau-Programmes vom Jahre 1934, Teil lI, dem sogenannten "Siebert-Programm" und den hierzu ergangenen Richtlinien des damaligen Staatsministeriums fĂŒr Wirtschaft.
Die Bau- und ErschlieĂungskosten einer nicht ausgebauten Siedlerstelle, d.h. ohne Ausbau des Dachgeschosses, ohne GerĂ€teschuppen sowie ohne ZwischenzĂ€une, aber mit einem hohen Berg von Aushub und Bauschutt vor der HaustĂŒre, waren auf ca. 5.600 Reichsmark veranschlagt. Davon musste der zukĂŒnftige Siedler anfangs 1937 ein eigenes Kapital von etwa 650 Reichsmark aufbringen, ohne zu wissen, welches Haus er einmal bekommen wird.
Die Siedlerstellen wurden nĂ€mlich Mitte 1937 durch den BautrĂ€ger auf dem Wege einer Verlosung an die durch BefĂ€higungsnachweis â zu der auch eine von einer staatlich anerkannten Desinfektionsanstalt ausgestellte BestĂ€tigung eines ungezieferfreien und desinfizierten Mobiliars gehörte â ausgesuchten Siedler verteilt. Dieser musste sich auĂerdem vertraglich verpflichten, das von ihm gezogene Los und die damit auf ihn treffende Siedlerstelle voll und ganz anzuerkennen. Lediglich eine befristete Tauschmöglichkeit mit anderen Siedlern wurde vom TrĂ€ger selbst eingerĂ€umt.
Im SpĂ€therbst 1937 war es dann soweit. Der BautrĂ€ger hatte die inzwischen fertiggestellten HĂ€uschen mit einer Reihe von Auflagen und Vorschriften bezĂŒglich der Bebauung und Bewirtschaftung der Siedlerstelle den einzelnen Siedlern zunĂ€chst zur Pacht mit einer KĂŒndigungsfrist von einem Monat ĂŒbergeben.
Einige dieser damaligen Vorschriften sind so interessant, dass sie es verdienen, noch einmal ins GedĂ€chtnis zurĂŒckgerufen zu werden. So zum Beispiel § 5 des Siedlervertrages:Â
"Der Siedler hat die Siedlerstelle samt Einrichtung pfleglich zu behandeln, auf seine Kosten ordnungsgemÀà unter Beachtung der Gartenordnung zu unterhalten und instandzuhalten sowie den nach Sachlage möglichen Ertrag aus ihr im Wege des Gartenbaues und der Kleintierhaltung zu erwirtschaften. AuĂerdem hat der Siedler die Verpflichtung, auf Anordnung des TrĂ€gers in seinem Garten Hecken zu pflanzen und zu erhalten; er hat weiterhin noch die Verpflichtung zur Unterhaltung, Instandhaltung und Reinigung auch fĂŒr die an seiner Siedlerstelle angrenzenden StraĂenflĂ€che, sofern diese Aufgaben nicht ordnungsgemÀà durch die Genossenschaft nach § 8 erfĂŒllt sind. Den Beauftragten des TrĂ€gers ist jederzeit der Zutritt zur Siedlerstelle und allen ihren RĂ€umlichkeiten zu gestatten."
ErwĂ€hnenswert ist auch der § 8:Â
"Der Siedler verpflichtet sich, der "GemeinnĂŒtzigen Reichskleinsiedlungsgesellschaft-Am Hart GmbH"oder einer eigenen Genossenschaft mit gleichem Aufbau und gleicher Zweck-Bestimmung beizutreten und die Erreichung des Genossenschaftszweckes erforderlichen Geld- und Arbeitsleistungen pĂŒnktlich zu erfĂŒllen. Der Siedler hat die von Seiten der Stadt oder des TrĂ€gers getroffenen Einrichtungen zu seiner Wirtschaftsberatung und Hausratgestaltung zu benutzen und den hierbei gegebenen Anregungen nachzukommen. AuĂerdem ist er verpflichtet, der amtlich anerkannten Siedlerorganisation beizutreten und sich deren Schulungen zu unterwerfen."Â
Eine weitere KuriositĂ€t ist die im § 5 erwĂ€hnte Gartenordnung, die besonders zu beachten war:Â
"1. Der Siedler hat sich hinsichtlich der Anlage und Gestaltung seines Gartens an den Plan zu halten, der mit dieser Gartenbauordnung an ihn zur AushÀndigung gelangt."
Weiterhin heiĂt es dann in dieser damaligen Gartenbauordnung.
"6. Alle auf dem GrundstĂŒck anfallenden menschlichen und tierischen AbgĂ€nge sowie alle sonstigen fĂ€ulnisfĂ€higen AbfĂ€lle sind auf einen Komposthaufen zu verbringen und dort sachgemÀà zu kompostieren. Der Komposthaufen selbst ist nur an dem im Gartenplan hierfĂŒr vorgesehenen Platz anzulegen. Das Brachliegenlassen von Gartenland bzw. die Anlage ĂŒbermĂ€Ăig groĂer RasenflĂ€chen ist untersagt und kann die KĂŒndigung der Siedlerstelle nach sich ziehen."
Auf Grund dieser Verordnung wurde der damalige Siedler buchstÀblich dazu gezwungen, 3 Meter vom Schlafzimmerfenster des Nachbarn entfernt seinen Komposthaufen anzulegen!
Trotz der vielen Vorschriften und relativ starker Bevormundung waren alle Siedler froh, endlich ein eigenes HĂ€uschen und ein kleines StĂŒck Grund zu besitzen, welches sie selbst bewohnen und bebauen durften. FleiĂige HĂ€nde der damals noch jungen Siedler trugen Schuttberge ab, planierten die GrundstĂŒcke, pflanzten ObstbĂ€ume, BeerenstrĂ€ucher und GemĂŒse an und lieĂen aus den ehemaligen Acker- und WeideflĂ€chen allmĂ€hlich blĂŒhende NutzgĂ€rten entstehen. Im darauf folgenden Jahr wurden ZwischenzĂ€une, GerĂ€teschuppen und Stallungen gebaut, sowie Kleintiere (HĂŒhner, Hasen usw.) gezĂŒchtet und es bahnte sich eine gute Grundlage fĂŒr menschliche Existenz an.Â
Leider war das GlĂŒck, das den jungen Familien beschieden war, nur von kurzer Dauer. Schon 1939 bei Kriegsausbruch mussten die ersten FamilienvĂ€ter und Söhne ihrem Einberufungsbefehl Folge leisten. Bald konnte man keinen Nagel mehr ohne Bezugsschein kaufen und die Bomben haben ihre HĂ€user auch nicht verschont. Nur wenige GrundstĂŒcke blieben unbeschĂ€digt. 12 HĂ€user erlitten einen Totalschaden und 14 Siedler fanden dabei den Tod.
                                         Â
Teil II Â Â 1945 â 1951
Vertriebene in unserer eigenen Stadt
WĂ€hrend die meisten MĂ€nner noch in Kriegsgefangenschaft und die KriegsschĂ€den gerade notdĂŒrftig repariert waren, wurde im Dezember 1945 das gesamte SiedlungsgelĂ€nde von amerikanischen Soldaten umstellt und beschlagnahmt. Alle Bewohner mussten die Siedlung verlassen. Sie durften weder Lebensmittel noch Möbel mitnehmen: lediglich Bekleidung, welche sie am Leibe trugen, wurde ihnen nicht weggenommen. Alles musste in den HĂ€usern zurĂŒckgelassen werden. FĂŒr die Siedler brach eine Welt zusammen, als sie kurz vor Weihnachten heimatlos auf der StraĂe standen.Â
Ein Zeitzeuge erinnert sich an beispiellose Grausamkeiten, die sich die damaligen Besatzer bei dieser Vertreibung leisteten. Zwei kleine Beispiele sollen hier stellvertretend genannt werden; ein kleiner Bub wollte in einer Tragetasche seinen geliebten Stallhasen mitnehmen â der Besatzer nahm den Hasen und erschoss ihn vor den Augen des Buben oder eine Ă€ltere Frau wollte einen Spiegel retten â dieser wurde auf den Boden geworfen und mit den Stiefeln zertreten. Diese Beispiele könnte man beliebig fortsetzen.
Grund fĂŒr die Vertreibung war anfangs, dass die Siedlung Kaltherberge als Auffanglager fĂŒr rĂŒckkehrwillige Juden in den neuen Staat Israel dienen sollte. SpĂ€ter wurde dies auf die âDPsâ (Displaced Persons â heimatlose AuslĂ€nder, die wĂ€hrend der Nazizeit als Zwangsarbeiter rekrutiert waren) ausgedehnt. FederfĂŒhrend war hier die UNRRA â spĂ€ter IRO.  Â
Von der amerik. MilitĂ€rregierung wurde ein max. Zeitraum der Beschlagnahme von 3 Monaten angegeben. Da sich aber viele der neuen Bewohner, aus welchen GrĂŒnden auch immer, weigerten in ihre alte Heimat zurĂŒck zu kehren, wurden daraus fast 5 Jahre. Es war ein stĂ€ndiges âKommen und Gehenâ. Mehrfach wechselten die Bewohner, nahmen mit, was nicht âniet und nagelfestâ war, zerstörten die Wohnungseinrichtungen und verwĂŒsteten die einst blĂŒhenden GĂ€rten. Die Siedlung war auch zu einem Eldorado des âSchwarzmarktesâ verkommen.
StĂ€ndig wiederholte Demonstrationen der Siedlerfrauen in der MöhlstraĂe (Sitz des damaligen Oberrabbiners Dr. Auerbach) mit vielen Kindern und ins Rathaus zu OberbĂŒrgermeister Thomas Wimmer hatten leider keinen Erfolg. Der Stadtrat von MĂŒnchen war den Auflagen der MilitĂ€rregierung unterworfen. Â
Die Unterbringung der vertriebenen Familien aus der Siedlung war in der nĂ€heren Umgebung, d.h. in den Nachbarsiedlungen Am Hart, Neuherberge, an der Milbertshofener StraĂe und auch in dem Gebiet der âAlten Haideâ vorgesehen.Â
Bevorzugt ausgewĂ€hlt wurden von den Verantwortlichen die Wohnungen der alten âPG`sâ (Nazi-Parteigenossen). Diese wehrten sich natĂŒrlich gegen die Einweisungen mit Schikanen und zum Teil auch gerichtlich. Die Unterbringung der vertriebenen Menschen war teilweise katastrophal.
Auch hier erinnern sich Zeitzeugen an die unhaltbaren ZustĂ€nde. Hier ebenfalls ein Beispiel, das fĂŒr viele stehen kann: In eine Vierzimmer-Wohnung wurden zwei Familien aus der Kaltherberge eingewiesen. Eine mit einem Kind (MĂ€dchen 6 Jahre alt). Gewohnt wurde in einem Zimmer, das gleichzeitig Wohnraum und Schlafzimmer fĂŒr die 3 Personen (!!!) war. Die andere Familie mit 2 MĂ€dchen (13 und 16 Jahre alt) in 2 Zimmern. Die KĂŒche und das Bad mussten beide Familien gemeinsam benutzen. Gleiche oder Ă€hnliche Beispiele waren an der Tagesordnung und brachten viele Streitereien und Kontroversen mit sich.Â
Ein familiengerechtes Wohnen war kaum möglich. Nur der Disziplin der Betroffenen war es meistens zu verdanken, dass die ganzen Situationen nicht eskalierten. Sicherlich trugen hier auch die Bescheidenheit der damaligen Generation und der Respekt (Angst) vor der Obrigkeit einen groĂen Teil dazu bei. Man war durch die lange Kriegs- und UnterdrĂŒckungszeit durch die damaligen Machthaber sehr verunsichert geworden. Â
Ende des Jahres 1949  wurde der SĂŒdteil (ab der Gundelkofer-/HĂŒpfelinstr.) von den Alliierten - also nach ca. 4 Jahren - freigegeben. Der nördliche Teil war weiterhin beschlagnahmt (97 HĂ€user) und durch StacheldrahtzĂ€une abgetrennt. Dieser Teil wurde zum 1. Mai 1950 freigerĂ€umt.Â
Auf Anordnung der amerikanischen MilitÀrregierung wurden die 382 verbliebenen DP`s vor ihrer Abreise nach Israel noch in amerikanische Lager in Feldafing und Föhrenwald untergebracht.
Als man nun nach fast 5 Jahren wieder zurĂŒck in die HĂ€user durfte, war das Chaos riesengroĂ. Von der einst so schmucken Siedlung war nichts mehr ĂŒbrig geblieben. Die GĂ€rten waren verwildert und von Unrat (alte Matratzen, zertrĂŒmmerte KloschĂŒsseln, Eisen- und Möbelteile, verrostete FahrrĂ€der usw.) bedeckt. In den HĂ€usern waren zum gröĂten Teil die Fenster eingeschlagen, die FuĂböden als Heizmaterialien zweckentfremdet, die elektr. Leitungen herausgerissen usw... alle RĂ€ume verdreckt und von Tierkot ĂŒbersĂ€t, Möbel fast nicht mehr vorhanden...Â
Zum Teil wurde das Inventar noch am Vortage der RĂ€umung von LKW`s  der IRO weggefahren. Von den ehemaligen GerĂ€tehĂ€usern und Schuppen, die frĂŒher als HĂŒhner- und HasenstĂ€lle Verwendung gefunden hatten, waren oft nur noch verfaulte Bretterbuden ĂŒbrig geblieben.
Aus der Siedlerchronik von Hr. Nadler
Â
Â
Â
Â