Gefahrgüter
...sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen können. Insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen.
Die Vorschriften und Regelungen für die sichere Beförderung von gefährlichen Gütern sind im Gefahrgutbeförderungsgesetz, für Straßentransporte in der Gefahrgutverordnung "Strasse, Eisenbahn und Binnenschiffart" sowie dem ADR enthalten. Die Gefahrgüter sind dort entsprechend ihren gefährlichen Eigenschaften in Klassen 1 bis 9 sowie verschiedenen Unterklassen eingeteilt.

Gefahrgüter können beispielsweise sein:
- Explosiv
- Gasförmig
- Brennbar
- Giftig
- Radioaktiv
- Ätzend
- Umweltgefährdend
Orangefarbene Tafeln
Damit sich Rettungs- und Einsatzkräfte bei einem Unfall schnell einen Überblick über die möglichen Gefahren verschaffen können, sind Form und Inhalt der orangefarbenen Tafeln vorgeschrieben. Im Brandfall müssen diese Tafeln sogar 15 Minuten lang lesbar bleiben.
Die rückstrahlenden, rechteckigen Tafeln müssen eine Grundlinie (Breite) von 40 cm, eine Höhe von mindestens 30 cm und einen schwarzen Rand von höchstens 15 mm Breite haben.
Bei Tanklastzügen sind sie durch eine waagrechte schwarze Linie in der Mitte der Tafel geteilt.
-
Über dem Strich steht eine Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr.
-
Unter dem Strich steht eine vierstellige Nummer, die eindeutig einem bestimmten Gefahrgut zugeordnet ist.
Diesel / Terpentin / Chromsäure (Lösung) / Ameisensäure / Benzin / Natriummonoxid / Methanol / Formaldehyd / Salzsäure / Brom
Viel Spaß beim Lernen, Erfolg beim Lösen und Suchen!
N (K1+1)/12° 02. (UN1+50)/22
E (K2-39)/10° 44. (UN2+128)/44
Hier MUSST Du Dein Ergebnis prüfen.