Ein Geocache, der ein wenig darüber informieren soll, wie im Boden verborgene Kampfmittel aus dem zweiten Weltkrieg in Hamburg Bauarbeiten beeinflussen und welche Schritte unternommen werden müssen, um ein gefahrenfreies Bauen zu ermöglichen.
Kampfmittel aus dem zweiten Weltkrieg - Die unsichtbare Gefahr bei Bauarbeiten in Hamburg
Wie wahrscheinlich die meisten von euch habe ich mir bis vor einigen Jahren selten bis nie Gedanken darüber gemacht, wie viele Kampfmittel auch heute noch im Untergrund schlummern. Mittlerweile ist das Thema Kampfmittelsuche mit allen seinen Facetten für mich seit einigen Jahren beruflicher Alltag und als ich neulich auf einer Räumstelle stand und mir die Bohrarbeiten anguckte ging mir auf, dass man aus diesem Thema doch eigentlich mal einen Mystery-Cache machen könnte. Gedacht, getan, hier ist er nun. Ich hoffe, ich kann einigen von euch einen kleinen Einblick in die Arbeit zur Kampfmittelsuche- und Räumung gewähren. Immer wieder kommt es, meisten bei Bauarbeiten, zu Unfällen mit Verletzten und Toten durch Detonationen von Bombenblindgängern. Insgesamt wurden über Deutschland etwa 1,4 Mio. Tonnen an Bombenlast auf etwa 1.000 Orte und Städte in Deutschland abgeworfen. Je nach Munitionstyp wird davon ausgegangen, dass es sich bei zwischen 5 und 20 % der abgeworfenen Bomben um Blindgänger handelte, die beim Bodenkontakt nicht umgesetzt haben (explodiert sind). Seit Jahren wird im Rahmen von Bauarbeiten im ganzen Land gezielt nach Bombenblindgängern im Boden gesucht. Dies führt dazu, dass in Deutschland pro Jahr etwa 5.000 Bomben gefunden und geräumt werden. Dennoch liegen nach gut belegten Schätzungen noch etwa 100.000 Tonnen an Blindgängern in deutschem Boden. Fachleute gehen aktuell davon aus, dass es noch etwa 100 Jahre dauern wird, bis Deutschland nahezu kampfmittelfrei sein wird. Es existiert eine Vielzahl an Gesetzen, Regelwerken und Arbeitsanweisungen, die den Umgang mit Kampfmittelverdachtsflächen regeln. Zusätzlich existieren verschiedene öffentliche Dienste zur Gefahrenabwehr. Die 16 deutschen Bundesländer regeln den Umgang mit Kampfmitteln teilweise etwas unterschiedlich, im Folgenden möchte ich euch anhand eines Beispiels (stark vereinfacht) darstellen, welchen Weg Bauherren in Hamburg gehen müssen, um Gefahren und Schäden durch Kampfmittel zu verhindern. Am Ende jedes Absatzes stelle ich euch eine kurze Frage zum jeweiligen Thema, die sich mit ein bisschen Recherche im Internet problemlos beantworten lassen sollte.
1. Die KampfmittelVO – Die gesetzliche Grundlage
Das wichtigste Dokument für Bauherren in Hamburg stellt die „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel“ (Kampfmittelverordnung - KampfmittelVO) vom 13. Dezember 2005 dar. Dieses Dokument regelt die Verantwortlichkeit und die Pflichten des Bauherrn beim Bauen in Hamburg. Dieses Dokument wurde seit Inkrafttreten mehrfach überarbeitet, zuletzt mit der „Verordnung zur Änderung der Kampfmittelverordnung“ vom 8. Juli 2014. Dies war sicherlich die weitgreifendste Änderung der KampfmitelVO und seit Ihrem Inkrafttreten und wurde sowohl von Fachplanern als auch von Unternehmen zur Kampfmittelsuche kontrovers diskutiert. Der Grund hierfür war, dass die Novellierung den Eindruck erweckte, den Bauherren und insbesondere den öffentlichen Baudienststellen mit dem Ziel der Kostenreduzierung auf Kosten der Sicherheit zusätzliche Freiheiten einzuräumen.
1. Frage: Die Novellierung der KampfmittelVO wurde am 08. Juli 2014 beschlossen, doch in welchem Monat im Jahr 2014 traten die Änderungen in Kraft? A = Zahl des Monats
2. Antrag auf Luftbildauswertung
Bevor in Hamburg Bauarbeiten irgendeiner Art begonnen werden dürfen, ist der Bauherr bzw. der Grundstückseigentümer gem. § 6, Absatz 1 der KampfmittelVO dazu verpflichtet, bei der zuständigen Behörde eine Auskunft dazu einzuholen, ob für den betroffenen Baubereich ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel besteht. Hierfür ist in Hamburg ein spezielles Referat der Feuerwehr Hamburg zuständig. Auf Antrag erhält der Bauherr hier eine auf historischen Luftbildern basierende Auswertung des Baufeldes inkl. Lageplan, in welchem dargestellt wird, ob und wenn ja welche Art von Kampfmittelverdacht im Baufeld vorherrscht. Diese Information ist die wichtigste Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.
2. Frage: Wie heißt das für die Luftbildauswertung zuständige Referat der Feuerwehr Hamburg? Gesucht wird das aus 4 Buchstaben bestehende Kürzel. B = Summe der 4 Buchstabenwerte
3. Planung
Liegen die erforderlichen Informationen zum Kampfmittelverdacht im Baufeld vor (und wurde das Baufeld nicht als Kampfmittelfrei eingestuft), können die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr geplant werden. Hiermit werden in der Regel spezielle Planungsbüros beauftragt, welche im Gegensatz zum Bauherrn mit der Materie vertraut sind und für diesen ein Konzept für die Kampfmittelsondierung und -räumung ausarbeiten. Wichtigste Grundlage für die Planung sind die „Technischen Anweisungen Kampfmittelräumdienst Hamburg für die Sondierung und/oder Freilegung von Kampfmitteln […] der FHH“, kurz TA-KRD. Dieses vom Kampfmittelräumdienst der Stadt Hamburg herausgegebene Dokument regelt die praktische Umsetzung der Arbeiten zur Kampfmittelsuche.
3. Frage: Auch die TA-KRD wurde mehrfach überarbeitet, zuletzt im Jahr 2017. Welches Datum stellt den aktuellen Stand der TA-KRD dar? C = Summe von Tag, Monat und Jahr
4. Ausschreibung
Sind die Planungen zur Kampfmittelsondierung und -räumung abgeschlossen muss im nächsten Schritt ein geeignetes Unternehmen für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen gefunden werden. Neben einschlägigen Erfahrungen im Bereich der Kampfmittelsuche muss das ausführende Unternehmen über die Erlaubnis gem. dem „Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe“ (Sprengstoffgesetz - SprengG) verfügen. Die Arbeiten auf der Räumstelle müssen zusätzlich zu jeder Zeit vom Inhaber eines Befähigungsschein gem. SprengG geleitet werden. Für diese Befähigungsscheininhaber ist auch der Begriff „Feuerwerker“ gängig.
4. Frage: Welche zwei Paragraphen des SprengG regeln die Erlaubnis des Unternehmens sowie den Befähigungsschein der Feuerwerker? D = Summe der beiden Paragraphen
5. Ausführung
Das mit der Ausführung beauftragte Unternehmen hat sich neben den Vorgaben der Ausschreibung des Bauherrn an die einschlägigen Regelwerke zu halten. Neben der TA-KRD, welche nur in Hamburg gültig ist, regelt zusätzlich die bundesweit gültige „DGUV Information 201-027 – Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung“ die Arbeiten zur Kampfmittelräumung. In diesen Handlungsanweisungen sind sowohl Angaben für die Gefährdungsbeurteilung und Konzepterstellung enthalten, als auch Vorschriften für die praktische Umsetzung der Arbeiten auf der Räumstelle. Sie enthält beispielsweise Anweisungen für die Ausrüstung der einzusetzenden Geräte und Maschinen, Vorgaben für das einzusetzende Personal oder die Absicherung der Räumstelle gegen unbefugtes Betreten.
5. Frage: Die mittlerweile etwas sperrig betitelte DGUV-I 201-027 war vorher unter einem etwas griffigeren Titel bekannt. Wie lautete dieser? E = Zahl im ehemaligen Titel
6. Registrierte Verdachtspunkte
Neben allgemeinen Kampfmittelverdachtsflächen werden im Rahmen einer Luftbildauswertung ggf. auch in den Luftbildern zu erkennende, mittlerweile verfüllte Krater sowie konkrete Blindgängerverdachtspunkte ausgewiesen. Bei letzteren sind auf den Luftbildern potentielle Einschlaglöcher von Bomben zu erkennen, die jedoch keinen dazugehörigen Krater aufweisen. An solchen Punkten besteht daher ein konkreter Verdachtspunkt, für welchen eine sogenannte Bausperrzone ausgewiesen wird. Diese erstreckt sich in der Regel über einen Radius von 9 m um den vermuteten Einschlagspunkt. Bevor in dieser Zone Bauarbeiten jedweder Art durchgeführt werden dürfen, ist der Verdachtspunkt gem. der TA-KRD zu untersuchen und freizugeben. Dies erfolgt gem. TA durch das Abteufen von Sondierungsbohrungen. Bis vor einigen Jahren war lediglich der innere 6 m Radius des Kreises zu untersuchen, die äußeren 3 m des 9 m Radius wurden als "Sperrradius" für anstehende Arbeiten angesehen. Hier hat jedoch inzwischen ein Umdenken stattgefunden und es ist nun erforderlich, die vollen 9 m des Verdachtspunktes zu untersuchen, um diesen aus dem Verdachtsflächenkataster entfernen zu lassen. Hierdurch hat sich die Anzahl der für die Untersuchung eines Verdachtspunkt erforderlichen Bohrungen von früher 63 auf inzwischen fast 130 erhöht.
6. Frage: Die TA-KRD enthält eine schematische Darstellung des Bohrrasters zur Untersuchung eines rehgistrierten Verdachtspunktes. Wie viele Bohransatzpunkte zeigt diese Skizze? F = Anzahl der Bohrungen
7. Freigabe
Sind alle erforderlichen Maßnahmen zur Kampfmittelsuche und -räumung umgesetzt, alle Verdachtsflächen ausgeräumt und alle Verdachtspunkte identifiziert und geräumt, kann das ausführende Unternehmen abschließend die Kampfmittelfreigabe für das Baufeld erteilen. Sobald dem Bauherrn die mündliche Freigabe des Räumunternehmens vorliegt, kann mit den Bauarbeiten ohne weitere Einschränkungen fortgefahren werden. Abschließend ist die Kampfmittelfreigabe durch das ausführende Unternehmen gegenüber dem in Frage 2 gesuchten Referat der Feuerwehr in Form eines Freigabeberichtes zu dokumentieren. Ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Freigabe in das Kampfmittelbelastungskatasters wird das Baufeld auch offiziell als kampfmittelfrei geführt.
7. Frage: Die Vorlage des Freigabeberichts muss innerhalb einer festgesetzten Frist nach Abschluss der Arbeiten erfolgen. Wie lange ist diese Frist in Werktagen? G= Anzahl der Werktage
Nachtrag zu Frage 7: Die Frist wurde im Jahr 2020 auf 4 Wochen angehoben. Dies hat der KRD bislang jedoch nur in Form eines Rundschreibens an die Räumunternehmen bekannt gegeben, die TA-KRD enthält in der aktuell gültigen und im Netz zu findenden Fassung weiterhin die alte Frist, daher habe ich diese Frage nicht angepasst.
Habt ihr alle Fragen beantwortet könnt ihr euch über die folgenden Rechnungen die Koordinaten für das Final berechnen:
Final
N 53°D+3.C-(2*E)-F-37
E 009°B+A-2.E-(3*B)+G+A
Bitte nehmt zum Überqueren der Straße unbedingt die Ampel hinter der Kurve. Auf der Straße sind viele LKWs unterwegs und die Kurve ist nur sehr schlecht einzusehen!
[Fragen 1 und 4]: Orv Ceboyrzra ornpugrg qvr srggtrqehpxgra Grkgnofpuavggr.
[Finale]: Ibz Trujrt rgjn 5 z vaf Hagreubym, "va" rvarz Onhz.