Errichtung am 01.08.1949 aufgrund einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung der Länder Niedersachsen und Bremen.
Aufsicht:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Hannover) sowie Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Abteilung Wirtschaft (Bremen).
Zuständigkeit:
Zuständig für die Fischereiverwaltung und -aufsicht zwischen Hamburg und der niederländischen Grenze (wegen der Zentralität ist das Amt deshalb in Bremerhaven ansässig)
Außenstellen:
Zwecks Ausübung der (Aufsichts-)Aufgaben gehören dem Amt jeweils eine Außenstelle in Bremerhaven, Cuxhaven und Norddeich an, denen jeweils ein Fischereiaufsichtsfahrzeug (Boot bzw. Schiff) zugeordnet ist.
Aufgaben:
Fischereiaufsicht, hierbei insbesondere Kontrolle auf Einhaltung der nationalen und internationalen Fischereivorschriften wie z. B. Netzmaschenöffnungsweiten, Fischlängen, Fangbegrenzungen für quotierte Fischarten etc., Kontrolle der "Weserfischer" auf Erwerb des Erlaubnisscheins, Einhaltung der Art und Menge der erlaubten Fanggeräte usw.
Abgleich der Logbuchscheine mit den Abrechnungen der Abnehmer (sog. Plausibilitätsprüfung)
Förderung insbesondere von Modernisierungsmaßnahmen mit öffentlichen Mitteln der EU, des Bundes und des Landes Niedersachsen (bzw. Bremen) für Fischereifahrzeuge der Haupterwerbsfischerei
Förderung von Existenzgründungen (hier: Betriebe der Haupterwerbsfischerei) mit öffentlichen Mitteln
Gewährung von Stilliegeprämien zur Schonung der aquatischen Ressourcen (sog. Sozialvergütung)
Muschelfischereimanagement
Fachliche Stellungnahmen zu fischereilichen bzw. fischereibiologischen Maßnahmen bzw. bei Vorhaben, die Auswirkungen auf die Fischerei haben könnten
Erteilung von Fischereikennzeichen für Haupt- und Nebenerwerbsfahrzeuge der Küsten- und Hochseefischerei
Ausgabe von Fischereierlaubnisscheinen („Fischereikarten“) für die Weser bis zur Grenze der Stadt Bremen einschließlich der Hunte bis Huntebrück
[Quelle: www.bremerhaven.de]