Burgruine Karlstein
Während der vorgelagerte, heute mit einer dem heiligen Pankratius geweihten Kirche gekrönte „Pankrazfelsen“ wohl im Hochmittelalter eine Vorburg trug, erhob sich hier die nur schwer zugängliche Burg Karlstein.
Konrad von Peilstein ließ die Anlage kurz vor 1150 erbauen. Das in Niederösterreich beheimatete Geschlecht der Peilsteiner folgte hierher vermutlich einem Ruf des Salzburgers Erzbischofs, der den Peilsteiner zu seinem weltlichen Vertreter vor Gericht (Vogt) bestimmte. Zu Ende des 12. Jahrhunderts lebte hier ein Burghauptmann namens „Karl“, nach dem vermutlich die gesamte Anlage benannt wurde. Erstmals urkundlich erwähnt wurde die Burg im Jahre 1208.
1218 gelangte Karlstein an den Bayernherzog, der seinen Dienstmannen fortan die Pflege der Burg übertrug. Seit dem ausgehenden Mittelalter besaß Karlstein die Niedere Gerichtsbarkeit, die sogenannte Hofmark. Jeweils auf Lebenszeit vergab der Bayernherzog gegen entsprechende Kosten Burg und Hofmark Karlstein an Reichenhaller Patrizier oder hochrangige Beamte, die einen ihrem Stand angemessenen Wohnsitz suchten. Unter der mächtigen Familie Fröschl von Marzoll und Tauerstein wurde die Burg zum Schloss umgebaut und blieb in dieser Form bis zu ihrem Verfall im ausgehenden 17. Jahrhundert.
Erhalten aus dieser Spätzeit hat sich das großzügig gestaltete Rundbogentor. Daneben erhob sich als ein länglicher Bau mit eingezogenem Rechteckchor die dem heiligen Andreas geweihte Burgkapelle. So wie die Kapelle in die Erbauungszeit der Burganlage fällt, stammt auch die Umfassungsmauer, aus der Zeit vor 1150. Im Westen der Burg kam es 1671 zum Abriss der stark baufälligen Außenmauer.
Inmitten der Burganlage befinden sich noch heute die Reste einer annähernd quadratischen Zisterne, worin das Regenwasser gesammelt wurde. Auf der höchsten Stelle des Innenhofs erhebt sich ein Rundturm, der – mit einem Hocheingang ausgestattet – die Funktion eines Bergfriedes erfüllte. Zeitlich datiert er in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts, in jene Zeit also, als Karlstein in den Besitz des Bayernherzogs übergangen war.
Quelle: Dr. Johannes Lang