Verkehrsinseln (auch Fahrbahnteiler oder Mittelinseln genannt) sind in der Fahrbahn liegende abgegrenzte Flächen, die in der Regel nicht befahren werden dürfen. Sie können je nach Zweck verschieden gestaltet sein. Das abgerundete Anfangs- und Endstück einer Verkehrsinsel wird als Inselkopf bezeichnet. Bei Kreisverkehren spricht man von Mittelinseln.
Verkehrsinseln dienen vorwiegend:
Die „Richtlinien für die Anlage von Knotenpunkten“ (RAS-K) unterscheiden zwischen folgenden Inselformen:
- Fahrbahnteiler außerorts (Große und kleine Tropfeninsel)
- Fahrbahnteiler innerorts
- Dreiecksinsel
Baulich sind die Inseln immer erhöht. Schrägborde haben verglichen mit herkömmlichen Bordsteinen einige Vorteile:
- sie können von Lastzügen oder Bussen im Ausnahmefall überfahren werden.
- Wenn ein Fahrzeug versehentlich einen herkömmlichen Bordstein touchiert, drohen dem Reifen Schäden; oft verstellen sich Spur und Sturz (beides sind unsichtbare Schäden; sie können später zu schweren Unfällen führen);[1] das Fahrzeug kann ins Schleudern geraten