AC: Angelcache des Teckeltrupp (Angel 4,5m notwendig)
FREISTAAT FLASCHENHALS
Als Freistaat Flaschenhals bezeichnete sich ein schmales Gebiet zwischen dem Rhein und dem unbesetzten Teil der preußischen Provinz Hessen-Nassau, das nach Ende des Ersten Weltkriegs vom 10. Januar 1919 bis zum 25. Februar 1923 bei der alliierten Rheinlandbesetzung unbesetzt blieb, jedoch vom übrigen unbesetzten Deutschland faktisch isoliert war. Nach Kriegsende wurde im Waffenstillstand von Compiègne die Besetzung des linksrheinischen Gebietes durch die Alliierten und zusätzlicher Brückenköpfe bei Köln (britisch), Koblenz (US-amerikanisch) und Mainz (französisch) angeordnet. Zwischen dem US-amerikanischen Brückenkopf von Koblenz und dem französischen Brückenkopf bei Mainz, die jeweils einen Radius von 30 km hatten, blieb ein schmaler Streifen zwischen dem Rheintal und Limburg an der Lahn unbesetzt. Das Gebiet unterstand bis zu diesem Zeitpunkt den Kreisverwaltungen des Rheingaukreises, des Untertaunuskreises und des Landkreises St. Goarshausen, deren Hoheitsgewalt nunmehr an den Grenzen der besetzten Brückenköpfe endete, so dass im dazwischen liegenden „Flaschenhals“ auf dieser Verwaltungsebene ein Notstand eintrat. Mit Erlass des Oberpräsidiums Kassel vom 3. Januar 1919 wurde die kommunale Verwaltung auf den Landrat des Kreises Limburg übertragen. Limburg an der Lahn war die nächstgelegene nicht besetzte Kreis- und Gerichtsstadt. Die Region beherbergte 17.363 Einwohner in den Orten Lorch, Kaub, Lorchhausen, Sauerthal, Ransel, Wollmerschied, Welterod, Zorn, Strüth, Egenroth und Laufenselden.