Die Karl-Kellner-Straße ist Langenhagens erste Fahrradstraße. Sie beginnt im Norden an der Walsroder Straße und endet im Süden an der Godshorner Straße.
Auf der Fahrradstraße gelten folgende Regeln :
• Radfahrer dürfen in einer Fahrradstraße nebeneinander fahren. Dies soll zu mehr Sicherheit im Schülerverkehr führen.
• Die Vorfahrtsregeln bleiben mit rechts vor links bestehen.
• Kraftfahrzeuge sind Gast auf der Fahrradstraße und müssen sich daher mit ihrer Geschwindigkeit dem Fahrradverkehr anpassen. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden.
• Das Zusatzschild „Kfz frei“ erlaubt das Befahren der Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugen. Das ist mit Blick auf die Anlieger notwendig.
• Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 Stundenkilometer.
• Am Fahrbahnrand darf weiterhin geparkt werden.