Wir möchten Euch auch in diesem Jahr wieder die Zeit bis Weihnachten cachetechnisch ein bisschen versüßen, darum haben wir schon zum zweiten Mal einen Adventskalender für Euch gemacht. Wir, das sind: mausemaus76, Clampclan, chatgris, Agrartechniker, Seloya, heik01, jueterbog, MaJoe, DieFraudiemitmuss, Eifel-Waldschrat und das Huskyteam. Es ist, wie im letzten Jahr schon, keine zusammenhängende Runde, die Caches sind über die Region verstreut. Es gibt auch keinen Bonuscache, sondern viele verschiedene Arten. Also viel Spaß beim Suchen.
Die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen sind gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) priviligierte Vorhaben. Der Bundesgesetzgeber hat dies seinerzeit gesetzlich geregelt, um die Errichtung von Windenergieanlagen zu forcieren und die Energiewende voranzutreiben. Gleichzeitig hat der Bundesgesetzgeber den Kommunen im Baugesetzbuch ein Instrumentarium an die Hand gegeben, um die Ansiedlung von Windenergieanlagen planungsrechtlich zu steuern.
Die Gemeinde Kreuzau hat von diesem Instrument Gebrauch gemacht, um Einfluss darauf nehmen zu können, an welcher Stelle in der Gemeinde Windenergieanlagen errichtet und betrieben werden dürfen. Hierzu war die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, um sogenannte Konzentrationszonen auszuweisen. In eben diesen Zonen ist es somit möglich Windenergieanlagen zu errichten. Gleichzeitig ist es in allen anderen Bereichen der Gemeinde nicht zulässig Windenergieanlagen zu errichten. Das Verfahren der Ausweisung von Konzentrationszonen wurde mit dem Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans im Dezember 2011 eingeleitet. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde eine umfangreiche Potenzialstudie erstellt, die geeignete Flächen in der gesamten Gemeinde ausgemacht hat. Im weiteren Verfahren sind lediglich zwei Bereiche als sogenannte Potenzialflächen übrig geblieben, die weiter beplant werden konnten. Hierbei handelt es sich zum einen um eine Fläche westlich von Thum („Lausbusch“), in der bis zu fünf Windenergieanlagen errichtet werden können. Zum anderen handelt es sich um eine Fläche östlich von Thum („Steinkaul“), in der zwei Windenergieanlagen errichtet werden können. Beide Bereiche sind vom Rat der Gemeinde Kreuzau mit Beschluss vom 05.10.2016 als Konzentrationszonen festgesetzt worden. Die beiden Konzentrationszonen sind mit der Bekanntmachung der Genehmigung zur 33. Flächennutzungsplanänderung in Kraft getreten. Das Verfahren ist somit abgeschlossen.
Vor Euch seht Ihr eine der fünf WEAn die zur Fläche "Lausbusch" gehören. Ob diese, wie im Verfahren angepriesen, mit einem Schattenwurfsensor ausgestattet wird, damit der nahegelegene Obstbauer nur minimal vom sog. Schattenschlag beeinflusst wird, wird sich zeigen.
Viel Spaß beim Suchen!