Bei einigen Gewässern ist das Fischereirecht auch ganz vom Grundstückseigentum losgelöst, dieses beruht dann auf historischen Hintergründen (z. B. alte Berufsfischerfamilien). Solche Fischereirechte nennt man selbstständige Fischereirechte.
Neben dem Landesfischereigesetz sind für Angler auch noch die folgenden Gesetze und Verordnungen von Relevanz: Tierschutzgesetz, Bundesartenschutzverordnung, Bundesnaturschutzgesetz.
Das sogenannte Schwarzangeln ohne Papiere gilt in Privatgewässern als Diebstahl und in Fließgewässern als Fischwilderei und wird mit empfindlichen Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet (§ 293 Nr. 1 und 2 StGB).
An vielen Gewässern wird das Fischereirecht durch staatlich oder vom Verein oder Verband eingesetzte Fischereiaufseher gehütet. Sie kontrollieren Papiere, Fangeräte und Verhalten der Angler.