Eine Quelle, die aus dem Berg kommt. Das Wasser kann man ohne Sorgen trinken.
Hier wird es sich um ein Naturschutzgebiet / Biotop, die verschiedenen Wege müssen zu unseren Zeit verlassen werden.
Auszug aus der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Mansfeld Südharz:
„Entsprechend der Naturschutzgebietsverordnung § 4 Abs. 2 der NSG-VO ist es verboten, sich außerhalb von Wegen aufzuhalten oder sich fortzubewegen.“
„Zusätzlich und höchst vorsorglich weise ich darauf hin, dass etwaige Gruppenveranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmer gemäß §4 Abs. 3 Nr. 11 der NSG-VO untersagt sind.“