Ein Naturschutzgebiet (NSG) ist eine Schutzkategorie des gebietsbezogenen Naturschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Das Gesetzt regelt, dass in Naturschutzgebiten jedes Verhalten verboten ist, welches das Schutzgebiet oder seine Bestandteile zerstört, beschädigt, verändert oder zu einer nachhaltigen Störung führen kann.

Hier befindet ihr euch in einem Naturschutzgebiet.
Daher ist es unzulässig:
#Die Wege zu verlassen
#Hunde unangeleint laufen zu lassen
#Abseits der hierfür zugelassenen Straßen und Wege zu fahren und zu reiten
#Feuer anzuzünden, zu zelten, zu lagern sowie Abfälle wegzuwerfen
#Bäume, Sträucher oder andere Pfanzen auszureißen oder zu zerstören
#Wildlebene Tiere zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten