Flurkreuze sollten Vorübergehende zum Gebet für den Verstorbenen anleiten, da dieser unvermittelt zu Tode kam, ohne zuvor die Sterbesakramente empfangen zu können. Wurde jemand im Streit oder absichtslos getötet, musste der Schuldige mit der Familie des Opfers einig werden. Es wurden zwischen den beteiligten Parteien privatrechtliche Sühneverträge abgeschlossen. Ab 1300 soll es üblich gewesen sein, am Tatort oder dort, wo es die Angehörigen wünschten, ein steinernes Mord/Sühnekreuz aufzustellen.