Das Abladen von Bauschutt und Müll an Stellen, die nicht als Schutthalde ausgewiesen sind, ist untersagt. Unzulässige Schutthalden können Mensch und Umwelt gefährden und hohe Entsorgungskosten verursachen.
Jedes Bundesland in Deutschland hat seinen eigenen Umwelt-Bußgeldkatalog. Wie hoch die Strafen ausfallen können, ist daher immer vom Standort abhängig. Die verschiedenen Bußgelder für Wasserverschmutzung, falsche Müllentsorgung, Verletzung der Naturschutz-, Immissions- sowie Sprengstoffbestimmungen kann an entsprechender Stelle nachgelesen werden.
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Hier braucht und darf NICHTS geöffnet, geschraubt, verbogen oder sonstwie verändert zu werden!
Bei und nach schlechtem Wetter ist es hier rutschig!!!
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