Gebrannte Brücke (Outdoor-Event) an der ehemaligen DDR-Grenze
Wir treffen uns am 18.09.2020 von 17 Uhr 30 bis 18 Uhr 30 an den oben genannten Koordinaten an der gebrannten Brücke
Das Event findet bei jedem Wetter statt.
Beim Treffen können wir uns über neu gepublishte Dosen sowie über Themen bezüglich Geocaching seit dem Corona Lockdown unterhalten. Natürlich können auch Coins und Travel-Bugs discoverd und getauscht werden. Im Augenblick sind nur 30 Personen zugelassen, danach gibt es eine Warteliste.
Die Gebrannte Brücke ist eine die Landesgrenze zwischen Thüringen und Bayern überschreitende Straßenverbindung an der Gemarkungsgrenze zwischen dem Sonneberger Ortsteil Hönbach und dem Neustädter Ortsteil Ebersdorf.
Nach Überlieferungen von 1162 bestand in dem sumpfigen Gelände ein Knüppeldamm oder eine kleine Brücke. Das verbaute Holz wurde zur Verbesserung der Dauerhaftigkeit angekohlt bzw. -gebrannt. Die Brücke soll bis ins 14. Jahrhundert der Verhandlungsort eines Brückengerichts gewesen sein, das danach von dem Zentgericht in Neustadt abgelöst wurde.
Zwischen 1945 und 1949 gab es an der Gebrannten Brücke einen Grenzübergang zwischen der amerikanischen Besatzungszone in Bayern und der sowjetischen Besatzungszone in Thüringen. Nach Gründung der DDR befand sich die Gebrannte Brücke auf der Sonneberger Seite von 1952 bis zum 9. November 1989 im 500 m Sperrgebiet. Die Straße über die Gebrannte Brücke von Sonneberg nach Neustadt bei Coburg blieb bis 1953 für den Güterverkehr offen, wobei hauptsächlich der VEB Kraftverkehr Sonneberg diesen Grenzübergang nutzte. Am 12. November 1989 wurde die innerdeutsche Grenze hier wieder geöffnet.
Nach Inkrafttreten der Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 können in Thüringen ab sofort wieder reguläre Events stattfinden.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die geltenden landesrechtlichen Bestimmungen sowie ggf. weitere lokale Auflagen zu befolgen. Die Thüringer Auflagen für Events findest du hier im Überblick. Mache dich damit vertraut!
- Menschen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sowie mit jeglichen Erkältungssymptomen dürfen nicht am Event teilnehmen.
- Die Eventteilnehmer haben gemäß § 1 Abs. 2 der VO einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten.
- Allgemeine Schutzmaßnahmen, insbesondere Händehygiene, Abstand halten, Rücksichtnahme auf Risikogruppen sowie Husten- und Niesetikette, und das Hinwirken auf deren Einhaltung sind Bedingung für die Teilnahme, sowie die Einhaltung des Infektionsschutzkonzept.
Soweit die Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfindet, hat sich jeder Teilnehmer in eine Anwesenheitsliste einzutragen. Diese enthält:
- Name und Vorname,
- Wohnanschrift oder Telefonnummer,
- Datum des Besuchs und
- Beginn und Ende der jeweiligen Anwesenheit.
Die Liste wird vom Owner für die Dauer von 4 Wochen aufbewahrt und auf Verlangen an das Gesundheitsamt herausgegeben. Andere Personen - auch nicht Groundspeak oder ein Reviewer - erhalten in diese Daten keine Einsicht. Die Kontaktdaten dürfen ausschließlich zu infektionsschutzrechtlichen Zwecken verarbeitet werden.
Empfohlen wird die Eintragung der Kontaktdaten auch bei einer ausschließlich im Außenbereich stattfindenden Veranstaltung.
Der Owner ist bei der Erlangung von Informationen darüber, dass ein Teilnehmer sich mit dem Virus infiziert hatte, verpflichtet, eine entsprechende - anonymisierte - Ankündigung zu posten.
Teilnehmerliste
1.) 64839m
2.) 64839m
3.) GoByGPS
4.) Buffypike
5.) Suricata
6.) Urml
7.) Papa Delta
8.) Papa Delta
9.) fox15rs
10.) plueschibaer
11.) plueschibaer
12.) dirkk41
13.) dirkk41
14.) Anyone
15.) dirty.harry
16.) Mark E.86
17.) MYSTICS3000
18.) rainbowib
19.) Ojiworongo
20.) Ojiworongo
21.) 4zyks
22.) DO3NKM
23.) DO3NKM
24.)
25.)
26.)
27.)
28.)
29.)
30.) Kavau-FO