Definition Brücke:
„Als Brücken gelten alle Überführungen eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder über tieferliegendes Gelände, wenn ihre lichte Weite zwischen den Widerlagern 2,00 Meter oder mehr beträgt. (…)“
– Definition nach DIN 1076 aus Verkehrsblatt-Dokument Nr. B 5276 Vers. 07/97
Diese führt Euch über die Örtze!
Wie? Schon wieder eine Örtzebrücke?
Na klar! Sie ist ein wichtiger Bestandteil des
Wilhelm Martens Weg.
Bitte ausschließlich bei Tageslicht suchen und keinen Nachtcache daraus machen!
Bitte eine Pinzette mitbringen!
"Hier handelt es sich um ein Naturschutzgebiet/Biotop, die offiziellen Wege müssen zu keiner Zeit verlassen werden."