Das Leeheimer Wappen zeigt eine Fischgabel, zum Stechen (Fangen) von Fischen.
Der Flusslauf des Rheins war vor der Rheinbegradigung weitaus breiter als er es heute ist und verfügte alten Aufzeichnungen nach über eine große Vielfalt an Fischarten. Es ist daher anzunehmen, dass es damals in Leeheim auch eine Reihe von Fischern gab.
Im Jahr 1543 wurde das Wappen erstmals als Gerichtssiegel erwähnt.
Im hessischen Staatsarchiv sind Zeichnungen aus verschiedenen Jahren zu finden.