Maxwell-Smart: § 39 BNatSchG*
(6) Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen. (...)
Der Notwendigkeit, das Listing in der fraglichen Zeit zu disabeln und die Spieler auf den bestehenden Fledermausschutz hinzuweisen, bist Du schon zum zweiten Mal in Folge nicht nachgekommen, weshalb hier jetzt Schluss ist.
Archivierte Listings werden nicht mehr aus dem Archiv geholt.
Maxwell-Smart
Volunteer Reviewer Geocaching.com Deutschland