Die kleine Brücke
"Als Brücken gelten alle Überführungen eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder über ein tieferliegendes Gelände wenn ihre lichte Weite zwischen den Widerlagern 2 Meter oder mehr beträgt..."
- Definition nach DIN 1076, in Bezug auf "Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen
- Überwachung und Prüfung" aus Verkehrsblatt-Dokument Nr.B 5276 Vers.07/97
Für den erst Finder ist ein kleiner NICHT Trackbarer FTF Anhänger enthalten.
Bitte Stift mitbringen!
Sir-Barthezz wünscht euch Viel Spaß beim suchen und finden