Nun treffen wir uns zum zweiten Mal um dem Frosch Quaken zu lauschen. Dies Mal werden wir die Frösche nicht all zu laut hören, weshalb wir uns diesmal mehr unterhalten werden. Doch Egal ob wir nun reden oder lauschen abstandhalten muss man immer:
Nach Inkrafttreten der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg können in Brandenburg ab sofort wieder Outdoorevents stattfinden.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die geltenden landesrechtlichen Bestimmungen sowie ggf. weitere lokale Auflagen zu befolgen.
Die Eventteilnehmer haben den gemäß § 2 der VO geforderten Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten, der zwischen festen Sitzplätzen auf einen Meter verringert werden kann.
Die Eventteilnehmer haben sich in einen Kontaktnachweis nach § 4 VO zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung einzutragen.
Die Liste wird vom Owner für die Dauer von 4 Wochen aufbewahrt und auf Verlangen an das Gesundheitsamt herausgegeben. Andere Personen - auch nicht Groundspeak oder ein Reviewer - erhalten in diese Daten keine Einsicht.
Der Owner ist bei der Erlangung von Informationen darüber, dass ein Teilnehmer sich mit dem Virus infiziert hatte, verpflichtet, eine ensprechende - anonymisierte - Ankündigung zu posten.
Bis dann!