Heute wird in Deutschland der
"Tag des Zebrastreifens"
gefeiert.
Lasst uns mitfeiern.
Wir treffen uns am
02.September um 17.45 Uhr
an den obigen Koordinaten.
Der 2. September steht im Kalender ganz im Zeichen der Verkehrssicherheit für Fußgänger. Zumindest wenn es nach den Mitgliedern der Deutschen Studiengesellschaft für Straßenmarkierungen e.V. geht, die dieses Datum zum nationalen Tag des Zebrastreifens erklärt haben.

Die Entscheidung für diesen Termin ist seit 2009 auf den 2. September gefallen, weil zu diesem Zeitpunkt in den meisten Bundesländern die Sommerferien beendet sind und die Schulanfänger eingeschult werden. Dann sollten die Fußgängerüberwege vor den Schulen und Kindergärten in einem ordentlichen Zustand sein.

Laut bundesweiten Statistiken ereignen sich ca. 80 % aller Unfälle mit Fußgängerbeteiligung in Ortschaften beim Überqueren von Straßen. Hier sind vor allem Kinder und Senioren betroffen. Entsprechend kommt den Zebrastreifen eine große Bedeutung zu.
In diesem Sinne:
Euch allen allzeit einen sicheren Fußweg.
Nun zu den Corona-Regeln:
Das Outdoor-Event findet unter den aktuell gültigen Auflagen gemäß der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronaviruses SARS-COV-2 statt.
§ 4 Besondere Anforderungen an die Hygiene
Soweit nach dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu erstellen ist, hat die oder der Verpflichtete dabei nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen für folgende Aspekte vorzusehen:
1. die Wahrung des Abstandsgebots aus § 2 Absatz 1; Ich und wir alle achten auf den Mindestabstand von 1,5 Metern
2. die regelmäßige Reinigung von Oberflächen, die häufig von Besucherinnen und Besuchern berührt werden; Jeder nimmt seinen eigenen Kugelschreiber für den Eintrag in das Logbuch. Reisende TBs werden vor der Weitergabe von mir eingesammelt und desinfiziert
3. wird eine Liste mit euren Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Adresse, evtl Telefonnummer bzw Email) ausliegen, an der sich jeder Teilnehmer eintragen muss!!! Optional kann aber jeder auch seine persönlichen Daten auf einen von mir bereitgestellten seperaten Zettel schreiben oder einen eigenen vorgefertigten Zettel mit seinen Daten mitbringen.
Die oder der Verpflichtete hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzepts zu gewährleisten. Auf Verlangen der zuständigen Behörde hat die oder der Verpflichtete das Hygienekonzept vorzulegen und über die Umsetzung Auskunft zu erteilen.
Ich werde darauf achten, dass sich jeder an die Regeln hält.
Das Event findet draußen statt und es ist genug Platz um die Abstandsregel einzuhalten und den gesetzlichen Voraussetzungen gerecht zu werden.
Wichtig ist noch:
- ich stelle ich Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.
- ich achte (und jeder für sich) auf mindestens 1,5 Abstand
- wer möchte trägt weiterhin eine Maske
Wer das nicht möchte, der kann bei dem Event nicht teilnehmen und wer falsche Angaben zu seiner Person macht, der macht sich ggf. strafbar!!!!
Diese Liste/ Zettel werde ich persönlich nach den geforderten 4 Wochen vernichten. Ich versichere euch, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben oder zu einem anderen Zweck als dem Hygienekonzept dienen. Sollte ich Informationen darüber erlangen, dass ein Eventteilnehmer positiv auf das Virus getestet wurde, dann werde ich eine Ankündigung posten und die Teilnehmer darauf hinweisen, den lokalen Ratschlägen für solch einen Fall zu folgen. In dieser Ankündigung werden keine Rückschlüsse auf den Infizierten enthalten sein. In diesem und nur in diesem Fall müsste die Liste an die lokale Behörde zur Seuchenprävention weitergereicht werden.
Eine wichtige Bitte an jeden von euch:
Bitte erscheint zum Event nur dann, wenn ihr wirklich gesund seid. Solltet ihr grippeähnliche Symptome zeigen, bleibt zu hause.
Das ist im Sinne von allen. Schließlich haben wir eine Verantwortung den Anderen gegenüber!
Vermeidet Körperkontakt und haltet den Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
Hiermit bestätige ich als Ausrichter, dass ich die Verordnungen des Bundeslandes und gegebenenfalls Landkreises gelesen und verstanden habe. Dazu gehört ebenfalls die dazugehörige Preisliste.