Die Ursprünge der Luzerner Allmend
Als Allmenden werden seit dem Mittelalter Weiden-, Wald- und Ödlandflächen bezeichnet, die als Gemeingut von den dazu berechtigten Bewohnern eines Dorfes oder einer Stadt gemeinsam genutzt werden. Um diese Areale nicht als Weide oder Holzreservoire zu schädigen, ver gaben die Gemeinden bestimmte Nutzungsrechte, die regional unterschiedlich vom Bodenbesitz, dem Besitz eines Hauses oder von der Familiengrösse abhängig waren. Es sollte damit geregelt werden, wer wie viel Vieh auftreiben durfte oder wer welchen Anteil Holz am jährlichen Holzschlag erhielt. Vielerorts führte die Allmendnutzung zu ständigen
Konflikten über Nutzungsrechte und Übernutzungen: Besonders im 18. Jahrhundert begannen die Bewohner ohne Nutzungsrechte Ansprüche zu reklamieren, gleichzeitig versuchten die Berechtigten ihren Nutzen zu maximieren, was häufig zu Übernutzungen und Verwahrlosungen führte. Zahlreiche Gemeinden lösten die Probleme mit Allmendteilungen, sie privatisierten damit quasi das Gemeingut. Wo die Allmenden bestehen blieben, wurden sie im Zuge der Trennung von Einwohnergemeinde Bürgergemeinde und Korporationsgemeinden meist letzteren zugeschlagen.
2008 Stadtarchiv Luzern, Text: Sandro Frefel