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Vorsicht, jeder nor einen wönzigen Schlock ... Event Cache

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Virtualboy: Schön war’s.

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Hidden : Friday, November 26, 2021
Difficulty:
1 out of 5
Terrain:
1 out of 5

Size: Size:   other (other)

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Geocache Description:

26 November 2021, 16:00 - 16:30


... sonst steigt er in den Kopf.

Wer auch Lust auf ein Heißgetränk hat, kann gerne vorbeikommen.


Bis dann, Virtualboy


 

Aktuell gilt in unserem Landkreises Vorpommern-Rügen die Warnstufe Rot.

 

Daher gelten im Landkreis Vorpommern-Rügen gemäß Corona-Landesverordnung ab dem 17. November 2021 folgende Maßnahmen:

  • Es gilt in bestimmten Bereichen die 2G-Pflicht: im Kino, Theater, Konzerthäuser, Opern, kulturelle Ausstellungen, Musseen, etc., Gaststätten, Bibliotheken, Archiven, Volksfeste, Märkte, uvm.
  • In anderen Bereichen, in denen noch keine 2G-Pflicht besteht, wie körpernahe Dienstleistungen, gilt die 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet).
  • Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, sich vor privaten Zusammenkünften zu testen (Schnell- oder Selbsttest). Dies gilt insbesondere für nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen.
  • Insbesondere Bürgerinnen und Bürgern, die nicht vollständig geimpft oder von einer Covid 19-Erkrankung genesen sind, wird empfohlen, bei privaten Zusammenkünften in der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen die Zahl der Menschen, mit denen sie Kontakt haben, möglichst gering und den Personenkreis konstant zu halten.
  • Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen, in Innenräumen generell eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und auch im Freien überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • Zusätzlich gilt bei Stufe rot: In Außenbereichen können sich dann maximal 10 Personen unabhängig von der Anzahl der Haushalte treffen. Dabei werden Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet.

Als Veranstalter bin ich verpflichtet, die Kontrolle der entsprechenden Impfnachweise durchzuführen und die Kontaktdatenerfassung zu gewährleisten:

siehe §6, Abs 9 - Veranstaltungen

Die Teilnahme an den Veranstaltungen nach Sätzen 1 und 2 ist im Innenbereich nur für
solche Personen zulässig, die den Nachweis über ein negatives Ergebnis einer gemäß § 1a durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.

Ich bitte daher darum, die Kontaktdaten bereitzuhalten.

Falls es zu einer weiteren Verschärfung der Coronaregelungen kommen, werde ich diese Regeln entsprechend für das Event übernehmen.

 

 

 

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