Als das bislang letzte Cacher's-Mopped stattfand, war COVID-19 noch nicht un unserem Sprachschatz verankert. Endlich sind nun wieder Events möglich und ich hoffe, dass sich noch der eine oder andere Mocacher an die alte Tradition erinnert.
Biker sind stets mit Handschuhen und Halstüchern auch ohne Seuche gut geschützt. Dennoch bitte ich zu beachten, dass die Abstands- und Hygieneregeln (s. u.) einzuhalten sind, damit der Frühling uns gesund und wohlauf findet. Insbesondere weise ich darauf hin, dass ein Treffen aufgrund der Abstands- und Hygieneregeln so (d. h. ohne Teilnehmerbegrenzung auf zwei Personen) nur für Geimpfte oder Genesene möglich ist. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Einige MoCacher werden sich voraussichtlich im Anschluss an das Event spontan entschließen herauszufinden, was sich nach dem Osterfest statt bunten Eiern vielleicht sonst noch am Rande von Brandenburgs Straßen finden lässt. Bevor es aber los geht, treffen wir uns um 9:00 Uhr für mindestens eine Stunde an den Koordinaten.
Abstandsregeln
Aus den Abstands und Hygieneregeln des Landes Berlin (Stand: 2022-03-22):
Bürger:innen müssen sich an einen grundsätzlichen Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, halten. Dies gilt verstärkt für Personen, die typische Covid-19-Symptome aufweisen. Ausnahmen gelten für Ehe- und Lebenspartner:innen sowie für Kinder, für welche eine Sorge- oder Umgangsrecht besteht. Auch bei der Erbringung erlaubter körpernaher Dienstleistungen und in der Kindertagesförderung kann der Mindestabstand – sofern notwendig – unterschritten werden. Selbiges gilt im öffentlichen Nahverkehr und bei Veranstaltungen und Angeboten, die unter 2G-Plus-Bedingungen stattfinden.
Bei privaten Treffen sind darüber hinaus Kontaktbeschränkungen einzuhalten, wenn Personen teilnehmen, die weder geimpft noch genesen sind: Treffen sind nur mit Mitgliedern des eigenen Haushalts und maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt gestattet. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Sofern sich ausschließlich Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren treffen, gelten keine Personenobergrenzen.