Auf dem Weg von Prenzlau nach Wittenhof stehen viele Birnen- und Apfelbäume. Im Herbst wird hier gepflückt und gesammelt, was das Zeug hält. Aber darf man das? Wem gehört eigentlich das Obst am Wegesrand?
Obstbäume stehen - egal wo - immer auf einem Grundstück. Und Grundstücke sind immer irgendjemandes Eigentum. Im Falle dieses Weges ist der Straßenrand das Eigentum der Ortsgemeinde. Und somit sind auch die Bäume und das Obst Eigentum der Gemeinde.
Wer also legal ernten möchte, sollte das Einverständnis der Gemeinde einholen, sonst könnte man sich rein rechtlich des Diebstahls strafbar machen.
Und wer jetzt sagt, dass ist doch Mundraub, der täuscht! Den Mundraub-Paragrafen kennen vielleicht noch unsere Urgroßeltern, aber diesen gibt's schon lang nicht mehr. Egal ob Apfel oder Auto, es handelt sich immer um Diebstahl.
Aber wie sagt man so schön? „Wo kein Kläger, da kein Richter“.
Na dann ... Guten Appetit!