Bootstour auf der Alz
Dieser Cache befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und darf nicht vom Ufer aus gesucht werden. Es ist verboten, das Ufer zu betreten. Du brauchst ein Boot, um diesen Cache zu erreichen.
Bring dich nicht in Gefahr. Wenn du nicht sicher bist, ob du ein Boot zuverlässig steuern kannst, dann suche dir lieber eine andere Cacheserie. Bitte lies die allgemeinen Hinweise auf der Webseite (siehe unten). Du handelst stets auf eigene Gefahr.
Die Alz ist ein Landschaftsschutzgebiet. Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass du die Vorschriften für dieses sensbile Ökosystem beachtest. Ansonsten wird diese Cachereihe archiviert und die Erlaubnis des Landratsamtes zurückgezogen. Hilf also bitte mit, dass diese Cacheserie so lange wie möglich existieren kann und viele Cacher auf einer Bootstour einen wunderschönen Tag erleben können. Zudem drohen hohe Strafen, wenn du dich nicht an die Regeln hältst (bis zu 25.000 €). Wenn du dich nicht an die Regeln hältst, bist du allein für die Konsequenzen verantwortlich!
Die Alz ist der Abfluss des Chiemsees. Sie verlässt den Chiemsee in Seebruck und mündet in den Inn. Das erste Stück kann man ohne Probleme mit normalen Schlauchbooten fahren.
Wenn du die Tour startest, beachte bitte, dass die Alz erst ab dem 1.7. eines jeden Jahres für den Bootsverkehr freigegeben ist. Vorher darf sie nicht befahren werden.Dieses Verbot dient dem Schutz der brütenden Wasservögel.
Hier findest du mehr Informationen:
Unterwegs auf der Alz
Diese Einschränkungen gehören zu den Bestimmungen der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Oberes Alztal“. Das Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich von der Alzbrücke in Seebruck bis zum Zusammentreffen der Alz mit der Bahnlinie zwischen Altenmarkt und Trostberg. Zweck des Landschaftsschutzgebietes ist es, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu gewährleisten, die Schönheit der Flusslandschaft zu sichern und den besonderen Erholungswert für die Allgemeinheit zu erhalten.
Eine schriftliche Erlaubnis des Landratsamtes braucht man unter anderem, wenn man Zelte, Wohnwagen etc. abstellen oder dies gestatten will, wenn man mit dem Auto außerhalb von Straßen, Wegen und Plätzen fahren, wenn man grillen oder wenn man Schilfbestände betreten will. Verstöße werden laut Verordnung des Landkreises Traunstein und des Landratsamtes Traunstein über das Landschaftsschutzgebiet "Oberers Alztal" mit einem Bußgeld von 5.000,00 € bis zu 25.000,00 € geahndet. Doch nicht das drohende Bußgeld sollte die Bürger dazu veranlassen, die Schutzgebietsvorschriften einzuhalten. Das Landratsamt bittet vielmehr um Verständnis und Einsicht, durch entsprechendes Verhalten freiwillig etwas Positives für die Natur zu tun.
Genieße deinen Tag auf der Alz!