Die Pflicht zum Mitführen eines Verbandkastens im Fahrzeug ist im §35h StVZO geregelt.
Hier wird der Begriff Erste-Hilfe-Material verwendet. In der Verordnung sind auch Ausnahmen aufgeführt, so besteht z.B.für Krafträder (Motorräder) im Gegensatz zu anderen EU-Staaten grundsätzlich keine Mitführpflicht. Das Nichtmitführen des "Erste-Hilfe-Materials" hat gegebenfalls ein Verwarngeld zur Folge.
Ein Verbandkasten nach DIN darf das "weiße Kreuz auf grünem Untergrund" aufgedruckt haben. Die vorgeschriebenen Füllungen der Verbandkästen sind nach Norm in verschiedenen Bereichen unterteilt.
Deine Aufgabe besteht nun darin die Lösung zufinden.
Löse folgende Formel:
N51° A . B E11° C . D
A = KatS
B = ( KfZ x Krafträder ) + StVZO
C = Betrieb ab 50 Personen - KatS
D = ( ( Betrieb bis 50 Personen + KatS + Krafträder + Betrieb ab 50 Personen) x Feuerwehren ) - KatS
Wir wünschen viel Spaß und eine unfallfreie (Weiter-)Fahrt.