Allgemeine Informationen
Alle nach der StVO amtlich zugelassenen Verkehrszeichen einschließlich Zusatzzeichen sind im Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) aufgeführt. Seit der geänderten Straßenverkehrsordnung (StVO) von April 2020 und der überarbeiteten sowie rechtsgültigen Version von November 2021 kamen in Deutschland auch neue Verkehrsschilder hinzu. Darum soll es bei diesem Cache gehen. Schaue Dir die Verkehrszeichen genauer an und ermittle die für die Formel notwendigen Werte!
Radschnellweg:
Die Verkehrsschilder "Radschnellweg" und "Ende des Radschnellwegs" dienen zur einheitlichen Markierung von Anfang und Ende einer nur für Fahrräder vorgesehenen Straße, auf der hohe Fahrgeschwindigkeiten, wie zum Beispiel konstant 20 km/h möglich sind. Ermöglichen soll das ein möglichst steigungsfreier Weg, der breit genug ist, um andere Radfahrende sicher zu überholen und ihnen an Kreuzungen und Knotenpunkten Vorfahrt gewährt. Zudem ist ein Radschnellweg von Fußgängerwegen und Straßen getrennt.
Die Größe dieses Verkehrszeichens ist festgeschrieben auf: A mm (xxx) * B mm (xxx)
Fahrradzone:
Die Verkehrsschilder "Beginn einer Fahrradzone" und "Ende einer Fahrradzone" markieren Anfang und Ende der Fahrradzone. Ist in einer solchen Zone ein straßenbegleitender, baulicher Radweg vorhanden, so ist das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von bis zu je acht Metern vor dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten nicht erlaubt. Radfahrer*innen dürfen nebeneinander fahren und andere Fahrzeuge sind nur erlaubt, wenn das ein entsprechendes Zusatzzeichen vorsieht. Fahradfahrende dürfen nicht behindert werden.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung für alle erlaubten Fahrzeuge beträgt hier: C km/h (xx)
Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen:
Der sperrige Name "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen" für dieses neue Schild bedeutet unter anderem, dass man als Autofahrender keine Radfahrenden überholen darf. Das soll die Sicherheit für den Zweiradverkehr beispielsweise an Engstellen erhöhen.
Dieses Vorschriftenzeichen hat einen festen Durchmesser von: D mm (xxx)
Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr:
Der grüne Pfeil an Straßenkreuzungen ist bereits bekannt. Die Regelung gilt nun auch für Radfahrende. Neu ist zudem der mögliche Zusatz "mit Beschränkung auf den Radverkehr". Hier dürfen also nur Radfahrende bei roter Ampel rechts abbiegen, vorausgesetzt, sie tun das von einem Radfahrstreifen oder einem baulich angelegten Radweg aus. Das Schild entbindet, analog zum Grünpfeil, nicht von der Pflicht, bei Rot zunächst anzuhalten.
Das Zeichen hat im Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) die Nummer: E (xxx)
Zusatzzeichen: Fahrrad zum Transport von Gütern oder Personen – Lastenfahrrad:
Das Lastenfahrrad auf Zusatzzeichen weist spezielle Parkplätze oder Ladezonen für Transporträder aus. Das Zusatzzeichen steht in der Regel zusammen mit einem Standard-Verkehrszeichen.
Das Zeichen hat im Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) die Nummer: F-G (xxxx-xx)
Zusatzzeichen: Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV):
Ist die Einfahrt in eine Straße generell untersagt, kann beispielsweise ein Zusatzzeichen mit dem neuen Sinnbild und dem Zusatz "frei" das Befahren mit Elektrokleinstfahrzeugen erlauben.
Die Höchstgeschwindigkeit für im öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenkstange beträgt: H km/h (xx)
Zusatzzeichen: Mehrfachbesetzte Personenkraftwagen:
Das Sinnbild einer Fahrgemeinschaft könnte auf einem Zusatzzeichen beispielsweise eine Fahrspur kennzeichnen, die nur für Autos freigegeben ist, in denen mehrere Personen sitzen. Noch gibt es in Deutschland jedoch keine Fahrgemeinschafts-Spuren.
Als Fahrgemeinschaften gemäß dieses Zusatzzeichens gelten Fahrzeuge, die eine Mindestbesetzung haben: I Personen (x)
Zusatzschild: Elektrisch betriebene Fahrzeuge frei:
Das Sinnbild eines Elektroautos und dem Zusatz "frei" kennzeichnet auf der Vorderseite von Parkscheinautomaten das kostenlose Parken für Elektroautos (nach EmoG).
Elektrofahrzeuge können auf Wunsch mit einem Sonderkennzeichen zugelassen werden (E-Kennzeichen). Als Voraussetzung muss u. a. eine elektrische Reichweite erreicht werden, von mindestens: J km (xx)
Zusatzzeichen: Carsharingfahrzeuge frei:
Simultan zum Hinweis für E-Fahrzeuge gilt dieses Symbol für Carsharing-Autos. Die Kennzeichnung der entsprechenden Fahrzeuge erfolgt mittels Carsharing-Plakette in der Frontscheibe.
Die Carsharing-Plakette hat die Farbe: K (Buchstabenwortwert) (xx)
Zusatzzeichen: Seniorenheim:
Das 2021 eingeführte Zusatzzeichen "Seniorenheim" ersetzt ein anderes, 2017 eingeführtes Zusatzzeichen.
Das ersetzte Zusatzzeichen trug die Aufschrift: L (Buchstabenwortwert) (xx)
Final-Koordinaten
Addiere im Norden zum Nachkommawert der Listingkoordinaten im Dezimalformat den ersten Wert und ziehe den zweiten im Osten ab (Punktrechnung vor Strichrechnung):
Nord + F * L - D - E - G + H
Ost - A * J + B * K - (J - C) * I + E - G - H - K
(Die Nachkommawerte der Listungkoordinaten im Dezimalformat haben jeweils 7 Stellen! Zur Kontrolle: Die Summe aller Werte A-L ist 3816)
Da scheinbar die meisten von euch Probleme mit der Ermittlung der Listingkoordinaten im richtigen Format haben, gebe ich diese nun vor:
N 54.3171667 E 13.0298333