Bl@ckSheeps: Fledermausschutz vom 1.10.2025 bis 15.04.2026 Bitte beachtet das Betretungsverbot.
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Die Bismarckgrotte ist ein besonders geschütztes Naturobjekt und ein europaweit bedeutendes Fledermausquartier. In den letzten Jahren haben die Besucherzahlen stark zugenommen. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf die Höhle, ihre Umgebung und auf bedrohte Tierarten. Gemäß BNatSchG §39 (6) und Erlass des zuständigen Landratsamts Amberg-Sulzbach gilt ein Betretungsverbot vom 1. Oktober bis 15. April! ACHTUNG: Dieses Verbot gilt auch dann, wenn die Höhleneingänge aus Fledermausschutzgründen in diesem Zeitraum nicht verschlossen sind!
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