Ein Denkmal für ein nützliches Tierchen:
Der Pinguin

Schwarz befrackt stehen sie am Straßenrand und weisen den Autofahrern den Weg. In schnödem Amtsdeutsch heißen sie Leitpfosten (in Österreich Leitpflock, § 57 StVO) und sind in der StVO in Anlage 4 zu § 43 als Zeichen 620 aufgeführt: "Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den Straßenseiten Leitpfosten in der Regel im Abstand von 50 m und in Kurven verdichtet stehen." Rechts bzw. vorn befindet sich in der schwarzen Farbbinde ein rechteckiger weißer Reflektor, links bzw. hinten zwei kleinere weiße runde Reflektoren.
Die heute verwendeten Modelle sind zumeist aus Kunststoff. Vereinzelt gibt es aber auch noch Exemplare aus Holz, Metall - oder Beton. Ein solcher Betonleitpfosten aus längst vergangener Zeit ist hier zu finden, der zugehörige Cache ein paar Meter obendrüber.
LesHommesSauvages wünschen viel Spaß!