Der Begriff Anger (mittelhochdeutsch anger, althochdeutsch angar, urgermanisch *angra-)[1][2][3] bezeichnet ein meist grasbewachsenes Land oder einen Dorfplatz in Gemeinbesitz, der von allen Bewohnern der Stadt oder des Dorfes genutzt werden konnte (zu Gemeinbesitz siehe auch: Allmende). Dies reicht bis in die germanische Zeit zurück, als er meist noch vor oder nahe bei einer Siedlung lag. Dort war er Ort für Feste, für gemeinschaftliche Aktivitäten (Dorfbackofen, gemeinschaftliches Schlachten) und konnte auch als heiliger Kultplatz, Ort für Ratsversammlungen (Thing) oder Richtplatz für das germanische Stammesrecht dienen. Daneben beherbergte er gelegentlich Prozessionswege oder germanische Grabstätten.
Auf dem Anger wurde zum Beispiel das Vieh über Nacht (z. B. vor der Schlachtung) zusammengetrieben und/oder gehütet, oft wurden auch die kranken Tiere, die nicht auf die Weide gingen, hier geweidet, daher auch der Begriff Hutanger (ein Anger, der „zur Hut“, zum Hüten, benutzt wird). Daneben diente er auch als Futterplatz für die Tiere Durchreisender (z. B. Pferde, Postkutschen usw.), weshalb die Anger teilweise eingezäunt wurden und damit eher einer Dorfkoppel glichen.
(Quelle: Wikipedia)