Petri Heil
Bundesweite Regelungen zur Ausübung der Angelfischerei
Zur Angelfischerei in Deutschland ist grundsätzlich nur derjenige berechtigt, der die notwendige Sachkunde zum Angeln besitzt. Diese wird üblicherweise im Rahmen einer amtlichen Fischerprüfung nachgewiesen. Hat man diese erfolgreich absolviert, kann man sich mit dem Prüfungsnachweis einen sogenannten Fischereischein bei der zuständigen Behörde ausstellen lassen. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass in vielen Fällen auch eine Fischereiabgabe zu entrichten ist. Dieser Fischereischein ermöglicht es, eine Fischereierlaubnis – die Angel-Berechtigung für das zu beangelnde Gewässer - zu erwerben. Erst wenn alle notwendigen Dokumente vorliegen, sind die Anglerinnen und Angler berechtigt, die Angelfischerei am jeweiligen Gewässer auszuüben. Übrigens, in den Küstengewässern von Schleswig-Holstein und Niedersachsen gilt im Regelfall freier Fischfang, dort reicht der Fischereischein als alleiniges Dokument aus.
In Deutschland ist die Angel-/Fischerei über Gesetze und Verordnungen auf Ebene der Bundesländer geregelt. Dementsprechend besitzt Deutschland 16 unterschiedliche Landesfischereigesetze und Verordnungen, welche sich ebenfalls in den Voraussetzungen zur Ausübung der Angelfischrei unterscheiden können. Ausnahmsweise bilden auch EU - Regelungen zu Schonzeiten und Fangbegrenzungen für bestimmte Fischarten. Hierbei kann es mitunter zu Irritationen bezüglich der Anerkennung von Fischereischeinen zwischen einzelnen Bundesländern kommen.
In Kooperation mit den Fischereireferenten/innen der jeweiligen Bundesländer hat der DAFV (Deutscher Angelfischerverband e.V.) die aktuellen Voraussetzungen zusammengestellt. In diesem Dokument finden Sie, welche Anforderungen eine Anglerin oder ein Angler in dem jeweiligen Bundesland erfüllen muss, wenn der Raub- und/oder Friedfischangelei nachgegangen werden soll. Speziell geht es hierbei um Personen, die im Bundesland ihres Erstwohnsitzes die Angelfischerei ausüben möchten, sowie um inländischen Angeltourismus.
Quelle: https://www.dafv.de/service/bundesweite-regelungen-zur-ausuebung-der-angelfischerei