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Setzen, Sechs! 👩🏽🏫👨🏻🏫🏫✒️
Seit einiger Zeit nimmt es überhand, dass ich Anfragen auf Logfreigabe für einen physischen Cache bekomme, den der Cacher nicht gefunden hat, weil dieser evtl. gemuggelt wurde, er wegen Muggel nicht suchen konnte, das Logbuch nicht beschreibbar gewesen sein soll, er den Stift vergessen hatte oder sonstiger Grund vorlag, was es unmöglich machte das Cachelogbuch zu loggen. Oder es wird direkt per Fotolog geloggt.
Dabei ist dieser Punkt unmissverständlich in den Geocaching Guidelines geregelt!
In den Guidelines steht:
„Caches können online als "Gefunden" geloggt werden, nachdem der Geocacher die Koordinaten besucht und das Logbuch signiert hat.“
Caches can be logged online as "Found" after the geocacher has visited the coordinates and signed the logbook.
Siehe:
https://www.geocaching.com/play/guidelines
https://www.geocaching.com/blog/2019/06/geocaching-etiquette-201-finding-and-logging/
Einige erinnern sich bestimmt noch daran, wie das früher in der Grundschule gehandhabt wurde. Ob dies pädagogisch sinnvoll war, sei mal dahingestellt.
Damit wir uns das besser einprägen können schreiben wir das jetzt 100-mal:
Ich logge einen physischen Cache nur dann als gefunden, wenn ich mich eigenhändig in das Cachelogbuch eingetragen habe.

Bitte Schreibgerät mitbringen!!!
Es ist verboten den Cache bei Dämmerung oder Nacht anzugehen!