Und hier wieder der übliche kleine Tradi in Einemhof als Gruß für alle, die sich auch im neuen Jahr 2024 suchend in der Gegend herumtreiben!
Wir wünschen Euch Allen ein tolles Jahr 2025 mit vielen Funden, Events und viel Entspannung!
Hier handelt es sich um ein Landschaftsschutzgebiet. Grundsätzlich bestehen in einem Landschaftsschutzgebiet aber keine besonderen Regelungen, was die Art der Bewegung anbelangt. Bitte seid trotzdem vorsichtig! Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der Bundesländer und des Bundes. Der Aufenthalt im Wald wird mit dem Bundeswaldgesetz geregelt: § 14 BWaldG, Betreten des Waldes: 'Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.'