Um Unfälle mit Zweirädern zu minimieren, gibt es seit 2021 ein neues Überholverbotsschild.
Verkehrszeichen 277.1 nennt sich das neue Zweiradüberhol-Verbotsschild, das auf weißem Grund mit rotem Kreis ein Auto sowie auf der rechten Seite ein Fahrrad und ein Motorrad zeigt. Das Schild enthält ein Ge- und Verbot. Entsprechend darf der Autofahrer (mehrspuriges Fahrzeug) weder ein einspuriges noch ein mehrspuriges Fahrzeug überholen.
Das Verkehrszeichen wird in erster Linie dort angebracht, wo es wie hier enge Streckenabschnitte oder starke Gefälle oder Steigungen gibt und Fahrzeuge den Mindestüberholabstand von 1,50 m innerorts oder 2,00 m außerorts nicht einhalten können. Das Ende des Überholverbots wird über das Zeichen mit schwarzen Querstrichen gekennzeichnet oder über ein Zusatzzeichen, das die Länge der Überholverbotszone anzeigt.
Wer übrigens trotz des Verbots überholt, muss mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
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