Man kennt ja den Spruch:“Der/Die wohnt in einem Hochhaus.“
Der Begriff „Hochhaus“ ist allerdings klar definiert.
In Deutschland muss es ab dem ersten Geschoss mehr als 22 Meter hoch sein.
Dieses Gebäude ist also eher nicht als Hochhaus anzusehen, aber an der Grenze dessen.
Für Hochhäuser gelten nämlich strengere Brandschutzvorkehrungen,
da Feuerwehrdrehleitern in den meisten Fällen nur auf 23 Metern Höhe kommen.
Seit dem Mittelalter wurden Hochhäuser gebaut wie der Kirchenbau belegt.
Das älteste „weltliche“ (nicht kirchlich dienende) Hochhaus Niedersachsens ist das
Muthaus in Hardegsen von 1324 welches auf dem Foto zu sehen ist.
An diesem Beispiel sieht man ganz gut dass ein Hochhaus nicht viele Stockwerke
oder Etagen besitzen muss, sondern sich nur von dessen Höhe so nennt.
Das erste solitäre (freihstehende) Hochhaus Deutschlands war das 1915 bis 1916 errichtete Turmhaus
„Bau 15“ in Jena mit 11 Geschossen und einer Höhe von 43 Metern.
Besonders schön und architektonisch interessant finde ich das
Wohnhochhaus Ecke Osakaallee–Tokiostraße in der Hamburger Hafencity.

TP-Ybtb na Orrerasneor.