Hm...hier ist kein Schild.
Da noch sämtliche Vorrichtungen vorhanden sind, muss hier ja in der Vergangenheit ein Schild gewesen sein.
Passen würde hier das Schild 239.
Beim Schild 239 handelt es sich um ein reines Fußgänger-Schild. Der Weg darf nur als Gehweg von Fußgängern genutzt werden. Es handelt sich hier um einen Sonderweg für Fußgänger.
Daneben gibt es noch die Zeichen 240 und 241, die anzeigen, dass es einen gemeinsamen Weg für Radler und Fußgänger gibt oder Fuß- und Radweg getrennt genutzt werden müssen.