Eine Pinkelpause Auf der Autobahn ist verboten und gefährlich, selbst im Stau. Das Betreten der Autobahn ist grundsätzlich verboten und kann bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld geahndet werden, da es eine Gefährdung darstellt. Warten Sie auf die nächste Raststätte oder Parkplatz. Als Notfalllösung kann ein mobiler "Taschen-WC" oder Urinbeutel im Fahrzeug nützlich sein.
Was ist erlaubt?
- Nächste Raststätte ansteuern: Die einzig sichere und legale Möglichkeit ist, die nächste Raststätte oder einen Parkplatz anzufahren, um dort die Toilette zu benutzen.
- Notfalltoiletten: Für absolute Notfälle können tragbare "Taschen-WCs" oder Urinbeutel im Fahrzeug mitgeführt werden.
Was ist verboten?
- Autobahn betreten: Das Verlassen des Fahrzeugs, um sich außerhalb des Autos zu erleichtern, ist generell verboten, da dies eine Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
- Wildpinkeln: Öffentliches Urinieren ist generell untersagt und wird mit einem Bußgeld geahndet.
- Im Stau aussteigen: Selbst bei einem Stau ist es nicht erlaubt, aus dem Auto auszusteigen, es sei denn, es liegt eine Fahrzeugpanne oder ein Unfall vor, um beispielsweise die Unfallstelle abzusichern. Wer dies dennoch tut und dabei länger als drei Minuten das Fahrzeug verlässt, kann als "Parken auf der Autobahn" gewertet und mit einer Geldstrafe belegt werden
Dies hat zwar nichts mit dem Cach zu tun - Aber lehrreich :-) - (Quelle: www)
Viel Spaß beim Suchen - Happy Hunting
Die Dose ist nur über die Autobahn erreichbar
DACTmember mateoleonie