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2 Zonengrenze und innerdeutsche Grenze erhalten. Dazu trug bei, dass das wirtschaftlich benachteiligte Gebiet entlang der Grenze in der Bundesrepublik als Zonenrandgebiet bezeichnet und sowohl rechtlich als auch finanziell (Zonenrandförderung) gefördert wurde.
Die DDR riegelte die Demarkationslinie zur Bundesrepublik aufgrund der Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen vom 26. Mai 1952 verstärkt ab. Über die gesamte Grenzlänge wurde eine 5 km breite Sperrzone eingerichtet, um die steigenden Flüchtlingszahlen einzudämmen. Der grenznahe Verkehr mit Interzonenpässen wurde aufgehoben. Von den 345.000 betroffenen Personen, die in der Sperrzone lebten, wurden 11.000 enteignet und zwangsweise umgesiedelt, weil sie im Verdacht standen, Fluchthelfer gewesen zu sein. Der Grenzstreifen wurde gerodet und streng überwacht. Nur mit Sondergenehmigung und mit einem Stempel im Personalausweis wurde der Grenzübertritt gestattet.
Der Privilegierte Eisenbahn-Durchgangsverkehr auf den Eisenbahnstrecken, die ein kurzes Stück durch den jeweils anderen Teil Deutschlands verkehrten, wurde bis auf wenige Ausnahmen eingestellt. Die verstärkte Abriegelung wurde am 18. Juni 1954 mit der Anordnung über die Neuregelung der Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der DDR und Westdeutschland formell geregelt; am 3. Mai 1956 wurde sie von der Verordnung zur Erleichterung und Regelung der Maßnahmen an der Grenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Deutschen Bundesrepublik abgelöst. Seit dem 19. März 1964 galt stattdessen die Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik, die schließlich nach mehreren Änderungen am 25. März 1982 vom Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik ersetzt wurde. Dieses galt bis zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages.
Auswirkungen des Grundlagenvertrags
1972 wurde in einem Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR eine Überprüfung und eindeutige Markierung des Grenzverlaufes vereinbart. Die deutsch-deutsche Grenzkommission konstituierte sich am 1. Januar 1973 und nahm am 4. September 1973 ihre Arbeit mit Grenzmarkierungen bei Lübeck auf.[6][7]
Am 29. November 1978 wurde in Bonn ein „Protokoll zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Überprüfung, Erneuerung und Ergänzung der Markierung der zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Grenze, die Grenzdokumentation und die Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme“ vorgelegt.[9]
Ab dem 2. Mai 1974 unterhielt man Ständige Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Ost-Berlin (hier: bei der DDR, nicht in der DDR) bzw. Bonn, keine Botschaften oder Konsulate. Eine eigenständige DDR-Staatsbürgerschaft wurde von der Bundesrepublik nicht anerkannt, das heißt: Ein DDR-Bürger war Deutscher im Sinne des Grundgesetzes und hatte Anspruch auf einen bundesdeutschen Pass. Die DDR war für die Bundesrepublik Zollinland.
Als Gegenleistung für einen von Franz Josef Strauß vermittelten Kredit in Höhe von einer Milliarde Deutsche Mark (nach heutiger Kaufkraft rund 1.110 Mio. Euro) wurden im November 1984 auf Druck der Bundesregierung die Selbstschussanlagen abgebaut, Erdminen gesprengt (beides gab es nicht an der Berliner Mauer) und Hundelaufanlagen abgebaut.[10]
Die Öffnung des Eisernen Vorhangs, die Prager Ausreise von 17.000 Botschaftsflüchtlingen und der Fall der Berliner Mauer führten 1989/90 zur deutschen Wiedervereinigung. Die deutsche Teilung und die innerdeutsche Grenze waren überwunden. Es gibt nur noch Ländergrenzen der Bundesländer.
Von der DDR in die Bundesrepublik flüchteten von 1949 bis zum Mauerfall ungefähr vier Millionen Menschen; im selben Zeitraum siedelten etwa 200.000 Personen von der Bundesrepublik in die DDR über.
de.wikipedia.org/wiki/Innerdeutsche_Grenze
Merkblatt des GSK Küste
Entlang der Grenze zu Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern galt seit 1952 eine Verordnung, die auf dem Gebiet der DDR ein 5 Kilometer breites Sperrgebiet vorsah.[11][12] Jeder Grenzübertritt war fortan genehmigungspflichtig. Im Sperrgebiet lag an der Grenze ein 500 Meter breiter Schutzstreifen und unmittelbar davor ein 10 Meter breiter Kontrollstreifen. Für das Betreten des Sperrgebiets galt Passierscheinpflicht, wofür die Bewohner sich registrieren lassen mussten. Kurz nach Inkrafttreten der Verordnung erfolgte mit der schlagartigen Aktion Ungeziefer die Zwangsaussiedlung tausender als politisch unzuverlässig angesehener Familien aus der Sperrzone ins Innere der DDR. Das Betreten des Kontrollstreifens war verboten. Grenzpolizisten konnten ihre Schusswaffen nicht nur, wie bisher, gegen bewaffnete Grenzdurchbrecher oder zur Selbstverteidigung gebrauchen, sondern auch bei jeder „Nichtbefolgung“ ihrer Anordnungen im Grenzgebiet. Seither baute die DDR die deutsch-deutsche Grenze immer stärker aus, um die Massenflucht ihrer Bewohner in den Westen zu unterbinden. Den letzten noch offenen Weg dorthin verschloss im August 1961 die Berliner Mauer, die in der DDR offiziell antifaschistischer Schutzwall genannt wurde. An der Grenze waren etwa 30.000 Grenzsoldaten der Grenztruppen der DDR stationiert; sie hatten bis April 1989 den Befehl, die Flucht auch mit Todesschüssen auf den Flüchtling zu unterbinden (→ Schießbefehl).
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