Dies ist der Nachfolger von meinem allerersten Cache Das Postgeheimnis [https://coord.info/GC95QP2], der leider am alten Ort archiviert werden musste, aber hier an einem noch besseren Platz wieder aufersteht :) Danke für die tollen Logs und die 111 Favoritenpunkte!
Na, Ihr werdet doch wohl nicht meine...? Hallloooo...? Das ist VERBOTEN!!!
§ 206 StGB Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses
(1) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft!
Na, dann lasst Euch wenigstens nicht dabei erwischen, sind nämlich bisweilen ziemlich viele Augenzeugen hier. Zum Ändern des Inhalts wäre ein eigener Stift von Vorteil (nicht nur wegen der Fingerabdrücke). Und um keine Spuren zu hinterlassen, alles exakt so zurücklegen, wie es war!
!!! Bitte Logbuch mit Pinzette oder flachem Schlüssel bergen (und nicht mit dicken Fingern 😉) DANKE !!!