
Transskript:
"Wir Schultheiss, Klein und Grosse Räthe der Stadt und Republik Bern, an einen und Wir Schultheiss Klein und Grosse Räthe der Stadt und Republik Solothurn am anderen Theil thun kund hiermit
Demnach seit vielen Jahren die Landmarken welche Unsere Lande von einander unterscheiden, so undeutlich geworden, dass an verschiedenen Orten sich Missverstandniss und Streitigkeit erhoben; So hat solches Uns vermögen, zu Erhaltung und Fortpflanzung alt Mitburgerlich und Brüderlicher guter Einigkeit Liebe und Freundschaft, und zu Vorkommnung alles Zweytenrechts, so in künftigen Zeiten entstehen könnte, sämtliche gegeneinander habende Land Märchen erneuern & alle sich hervor gethane Streitigkeiten erörtern & wo vonnöthen die allzuweiten Distanzen durch neue Zwischen- und Mittel-Steine kenntbarer zu machen und die Wandelbaren oder krummen Marchlinien, so weit wie möglich fixieren & vergräden und genau compensieren oder aber durch Setzung mehrerer Steinen des näheren bestimmen zu lassen."


Transkript:
"Hier ist Under-Ärdtlisbach: die Marschscheidung wär der ertzbach, biss Ober-Ärdtlisbach.
Nachdeme der Stand von Solothurn den Schachen bey Wöschnaue, so nach Biberstein gehlrtm durchgraben, ist dardurch die aar von der Seithen Wöschnaue kommen, und gegen UnderÄrdtlisbach mächtig inngebrochen, hat dem Ambt Biberstein den grossen Schachen hinwegg genommen, und am dessen Land grossen schaden gethan, dardurch das Ambt Biberstein an Zehnden grossen schaden erlitten.
Durch diesen einbruch der Aaren wurde ein gut Stuck vom Land, darinn der Ertzback alss die March gelauffen, hinwegg genommen. Hernach ist die March biss an die zwey grosse Nussbaüm, die bey der Stapfen stehen, 216 schritt vom jetz lauffenden bach, gesetzt worden; Ist desswagen sehr Nothwendig hier einen Stein zusetzten, damit die March nicht verenderet werde."

