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Zwei Teiche (Weiher) unterhalb des Dörfchens Spreitgen tragen den Namen "Hexenweiher". Ob im Mittelalter noch sogenannte Hexenproben durchgeführt wurden, ist historisch nicht belegt. Hexenproben bedeutet: Die Frauen wurden - an Händen und Füßen gefesselt - in den Teich geworfen. Gingen sie unter, galten sie als unschuldig. Meist hieß es jedoch: "Sie sind artig geschwommen." Dann war ihr Schicksal besiegelt.
Auf Schloß Homburg haben Hexenprozesse stattgefunden. So wurden am 14. September 1631 sechs Frauen aus dem Oberkirchspiel aufgrund einer solchen Anklage hingerichtet. Sie wurden zur Schärfe des Schwertes begnadigt, da sie "freiwillig" und noch über die Anklage hinaus "gestanden" hatten.
[Quelle: Gemeinde Nümbrecht]
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