
In diesen eventarmen Zeiten möchte ich dennoch nicht ganz und gar auf Gesellschaft verzichten und über die schönen Dinge des Lebens reden.
Wer auch Lust dazu hat, kann gerne vorbeikommen.
Bis dann, Virtualboy


Weil die temporären Guidelines es verlangen...
1. Jeder Eventteilnehmer ist verpflichtet, die aktuell geltenden landesrechtlichen sowie ggf. weitere lokale Bestimmungen und Auflagen zu befolgen.
2. Die Eventteilnehmer haben gemäß § 2 Abs. (1) der Landesverordnung zur Neufassung der Corona Bekämpfung einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten.
3. Jeder Eventeilnehmer ist verpflichtet seine Kontaktdaten in eine Anwesenheitsliste gemäß § 4 Abs. 2 der Landesverordnung zur Neufassung der Corona Bekämpfung einzutragen.
4. Die Liste wird vom Owner für die Dauer von 6 Wochen aufbewahrt und auf Verlangen an das Gesundheitsamt herausgegeben. Andere Personen (auch nicht Groundspeak oder ein Reviewer) erhalten in diese Daten keine Einsicht. Der Owner ist bei der Erlangung von Informationen darüber, daß ein Teilnehmer sich mit dem Virus infiziert hatte, verpflichtet, eine entsprechende anonymisierte Ankündigung im Eventlisting zu posten.
5. Im Falle, daß der Event-Owner Informationen darüber erhält, daß ein Eventteilnehmer positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getestet wurde, soll dieser ein Announcement - ohne konkrete Namensnennung - posten und die Eventteilnehmer darauf hinweisen, den lokalen Anweisungen in solch einem Fall Folge zu leisten.