Wer hat es nicht schon erlebt? Da flattert ein Prospekt ins Haus, auf dem Geschäfte für den Verkauf Ihrer Produkte mit folgendem Slogan werben:
Mehrwertsteuer geschenkt!!!
Da kann man doch nicht nein sagen, oder?
Fakt ist aber, dass dieser Slogan so nicht ganz richtig ist.
Warum denn das?
Die Antwort lautet:
Kein Unternehmen darf bei Verkäufen dem Kunden die Mehrwertsteuer erlassen.
Es gibt eine gesetzliche Pflicht zur Erhebung einer Steuer auf Waren und Dienstleistungen (Produkte).
Diese Steuer ist an das Finanzamt abzuführen.
Die Steuer ergibt sich aus dem Mehrwert einer Ware, der durch die Wertschöpfung eines Produktes entsteht und sich auf die Weiterveräußerung zum Käufer des Produktes überträgt. Soweit, kurz gefasst, die amtliche Definition!
Deshalb heißt diese Steuer Mehrwertsteuer!
Für das Unternehmen heißt diese Steuer auch Umsatzsteuer, da Sie im Zusammenhang mit dem veräußerten Produkt erhoben wird. Also Bestandteil des Umsatzes ist.
Jedes Unternehmen ist aber auch Käufer von Produkten.
Auch in diesem Fall ist im Gesamtkaufpreis die Mehrwertsteuer enthalten. Auf der Rechnung muss die Mehrwertsteuer getrennt ausgewiesen werden. Wir können das gern auf der Tankquittung nachprüfen!
Aus der Sicht eines Unternehmers als Käufers ist diese Mehrwertsteuer die sogenannte Vorsteuer, da er als Käufer diese Steuer bei der Begleichung der Rechnung sozusagen vorstreckt.
Mit einem Satz:
Mit Mehrwertsteuer – kurz Mwst., Umsatzsteuer – kurz USt. und Vorsteuer – kurz Vorst. ist immer die gleiche Steuer gemeint.
Nur eben aus verschiedener Sicht.
Für den anfangs genannten Slogan heißt das nun, dass im Werbepreis mit geschenkter Mehrwertsteuer wegen dieser gesetzlichen Verpflichtung wiederum eine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird.
Richtiger könnte der Slogan lauten: Betrag in Höhe der Mehrwertsteuer geschenkt!!!
Ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen muß in gewissen Zeitabständen, zumeist monatlich, dem Finanzamt gegenüber eine sogenannte Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.
In dieser Umsatzsteuer-Voranmeldung werden die erzielten Umsätze mit der dazugehörenden Umsatzsteuer und die vorausbezahlten Vorsteuer-Beträge deklariert.
Die Differenz zwischen der erhaltenen gesamten Umsatzsteuer und den insgesamt geleisteten Vorsteuerbeträgen ergibt dann den Betrag, der an das Finanzamt abzuführen ist!
Dazu hier ein kleines Rechenbeispiel mit willkürlichen Zahlen, deren richtige Lösung Euch zu den Koordinaten einer versteckten Dose führt:
Ein Taxiunternehmen erzielt im aktuellen Monat folgende Einnahmen (Umsätze) inklusive Umsatzsteuer.
1. Für Fahrten im sogenannten Pflichtfahrgebiet: 12.401 €
(im Betrag sind 7% USt. enthalten)
2. Für sonstige Fahrten 8.900 €
(im Betrag sind 19% USt. enthalten)
Im selben Monat wurden auch Waren und Dienstleistungen in diesmal ungewöhnlicher Höhe bezogen, weil auch neues Inventar angeschafft wurde.
Dies ergibt einen geleisteten Gesamtbetrag von 13.981,19 €
(im Betrag sind 19% Vorst. enthalten)
Bei der Berechnung der Steuerbeträge das Ergebnis bitte auf zwei Stellen nach dem Komma runden!
Welchen Betrag schuldet der Taxiunternehmer dem Finanzamt?
Fragt den Checker, ob ihr richtig liegt!

Du kannst deine Rätsel-Lösung mit certitude überprüfen.
Viel Erfolg beim Finden des Verstecks!