Diese Coin hat mir iSchweiger heute bei meinem Event "Lange Nacht der Museen - München 2018" gezeigt.
Ob die Leute "des Plattformbetreibers" wohl daran gedacht haben, ihr Logo auch als Markenzeichen in der Automobilbranche zu schützen? Die Schutzbereiche (Branchen) müssen zumindest im deutschen Designrecht angegeben werden. 😉
</klugscheissmodus aus>
Vielen Dank für's Zeigen,
Onkel Benny