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VVG - Versicherungsvertragsgesetz 2008 Mystery Cache

This cache has been archived.

eigengott: Da hier offensichtlich keine Wartung durch den Owner durchgeführt wird, archiviere ich das Listing. Siehe dazu auch die Guidelines:
http://www.gc-reviewer.de/guidelines/#maint

Sollten sich innerhalb der nächsten drei Monate neue Umstände ergeben, kontaktiere mich bitte per E-Mail. Sofern der Cache den Richtlinien entspricht kann ich das Listing dann auch wieder aus dem Archiv holen.

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Hidden : 3/31/2008
Difficulty:
2 out of 5
Terrain:
1 out of 5

Size: Size:   small (small)

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Geocache Description:

Die obigen Koordinaten sind nicht die Cachekoordinaten.

Aber parken könnt Ihr hier durchaus.


Deutscher Bundestag

Drucksache 16/5862

16. Wahlperiode 28.06.2007

Beschlussempfehlung und Bericht

des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Drucksache 16/3945 –

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts

A. Problem

Das geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1908. Den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes wird das Gesetz nicht mehr vollständig gerecht. Die vorliegende Gesamtreform wird den Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer deutlich stärken und die Transparenz erhöhen. Der Gesetzentwurf sieht neue Regelungen zur Laufzeit von Verträgen und zu Widerrufs Rücktritts- und Kündigungsrechten, zur vorläufigen Deckung und zur Pflichtversicherung vor. Für einzelne Versicherungszweige, z.B. für die Berufsunfähigkeitsversicherung, werden gesetzliche Mindeststandards bestimmt. Insbesondere wird das Recht der Lebensversicherung modernisiert. Der Entwurf berücksichtigt insoweit auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005 zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung sowie die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2005 zur Berechnung von Mindestrückkaufswerten. Der Anspruch auf Überschussbeteiligung wird im Gesetz als Regelfall verankert. Dem Versicherungsnehmer soll eine Modellrechnung über die möglichen Leistungen übergeben werden; ferner soll er jährlich über die tatsächliche Entwicklung unterrichtet werden.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung, die wichtige Klarstellungen und redaktionelle Änderungen enthält. Darüber hinaus werden für Pflichtversicherungen der Direktanspruch gegen den Versicherer auf zwei wesentliche Fälle (neben den Ansprüchen nach dem Pflichtversicherungsgesetz) zurückgeführt, die Regelung zur Rückkaufswertberechnung in der Lebensversicherung geändert und von der Rückwirkung ausgenommen, die Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten an die neueren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst und im Bereich der privaten Krankenversicherung die Regelung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung inhaltlich unverändert in das neue Versicherungsvertragsgesetz überführt.

Annahme des Gesetzeswurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Fortgeltung des bisherigen Rechts.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Das reformierte Versicherungsvertragsgesetz tritt zum 01. Januar 2008 in Kraft.

Aber was bedeutet das?

Teil 1

Allgemeiner Teil

Kapital 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

• In welchem § wird “Beratung des Versicherungsnehmers“ erstmalig geregelt? § ______= A

• Wo wird “Informationen des Versicherungsnehmers“ erstmalig festgelegt? § ______ =B

Abschnitt 2 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten

• In welchem § wird die “Anzeigepflicht“ festgelegt? § ______ =C

Abschnitt 3 Prämie

• Wo wird “Zahlungsverzug bei Erstprämie“ jetzt geregelt? § ______=D

• Und wo steht “Zahlungsverzug bei Folgeprämie“? § ______=E

• In welchem § wird “Kündigung bei Prämienerhöhung“ geregelt? § ______=F

Abschnitt 7

Unterabschnitt 1 Mitteilungs- und Beratungspflichten

• Wo werden erstmalig die “Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers“ festgelegt? § ______=G

Kapital 2 Schadensversicherungen

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

• Wo wird “Unterversicherung“ geregelt? § ______=H

Abschnitt 2 Pflichtversicherung

• Wo wird der Direktanspruch, der in der Beschlussempfehlung angesprochen wurde, geregelt? § ______=i

Kapital 5 Lebensversicherungen

• Wo wird erstmalig verankert, dass dem Versicherungsnehmer eine Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven zu steht? § ______=J

So, alles gefunden und verstanden?

Auf geht´s zum Cache bei:

N 51 22 (i+J+E+H+(A/2)) E 006 (D) ((F*C)+G-H+B-A))

Versicherungsbetriebswirt **** roadie33****

Versicherungsfachwirt *** kleindi***

Versicherungskaufmann **cossy1966**

Versicherungsfachmann *snoopies*

Additional Hints (Decrypt)

Fvrogre yvaxf

Decryption Key

A|B|C|D|E|F|G|H|I|J|K|L|M
-------------------------
N|O|P|Q|R|S|T|U|V|W|X|Y|Z

(letter above equals below, and vice versa)