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Pampichlermühle – Mühlen abklappern Teil X Traditional Cache

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pupSino: Neuauflage unterwegs

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pupsino

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Hidden : 10/1/2009
Difficulty:
1 out of 5
Terrain:
1.5 out of 5

Size: Size:   regular (regular)

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Geocache Description:


 

Pampichlermühle Mühlen abklappern Teil X

Der Cache ist eine 5,5l Dose. Es ist somit möglich auch größere Gegenstände und TB´s zu tauschen.

Zu den ältesten und ehemals schönsten Bauwerken zählt die im Osten Stockeraus am Senningbach gelegene Pampichlermühle.

Obwohl erst seit 1513 nachweisbar, dürfte die Mühle einen Vorgängerbau gehabt haben, der bereits anno 1166 als „Mul zw grafendorf“ in einer Schenkungsurkunde der Grafen von Formbach Erwähnung findet.

Das Gebäude stammt größtenteils aus der Mitte des 16. Jahrhunderts und wurde im Laufe der Zeit wiederholt verändert.

Die Mühle stand bis zum 2. Weltkrieg im Betrieb, war später unter anderem Sägewerk und Möbelfirma.

Das ehemalige Mühlengebäude befindet sich bei N48°23.225 E16°13.665

Das Mühlengericht

Mit Duldung der Obrigkeit durften sich die Müller auf dem Territorium der Mühlen den nötigen Respekt verschaffen, bedenkt man den eigenartigen Ehrbegriff der mittelalterlichen Gesellschaft, dann kann das auch eine Erklärung für die sonderbare Stellung des Müllers in dieser Zeit abgeben.

So gab es im nördlichen Weinviertel den Haar- oder Müllergalgen. Dem Dieb, der auf frischer Tat ertappt wurde, klemmte man seinen Haarschopf mit einem hölzernen Pflock oder Keil in ein Loch, das in einen Mühlenbalken eingebohrt war.So musste der Delinquent stundenlang am Mühleingang oder einem anderen sichtbaren Platz der Mühle an seinen Haaren hängen, wobei nur die Fußspitzen den Boden berühren durften.

Dabei nimmt es nicht Wunder, dass jede Bewegung und das ungewöhnliche Ausharren Schmerzen verursachten. Durchaus vorstellbar, dass dabei so mancher Dieb seine Straftat mit dem Tod gebüßt haben soll, wenn er zu lange am Haargalgen hing.

Einem Gericht aus der Reformationszeit zufolge, erhielt ein Delinquent eine stumpfe Sichel und musste sich zum Gaudium aller Anwesenden selbst losschneiden.

Die gebräuchlichste Strafe dürfte bei solchen „Mühlengerichten“ aber doch die Prügelstrafe gewesen sein, die sofort an Ort und Stelle verabreicht wurde.

Additional Hints (No hints available.)