Als Jäger wird eine Person bezeichnet, die zum Zwecke der
Gewinnung von Lebensmitteln (Wildbret), Pelzwerk oder Jagdtrophäen, aber auch zur
Bekämpfung von Tierkrankheiten oder Schädlingen auf die
Jagd geht, das heißt
Wild erlegt oder in
Tierfallen fängt und die
Hege, also die Pflege von
Wildtieren und ihrer Lebensräume ausübt.
Entsprechend dem deutschen Jagdrecht wird eine Person als Jäger
bezeichnet, die durch nachhaltiges Bejagen, weidgerechtes Erlegen (Töten) von Wild
zum Erhalt eines artenreichen und gesunden Wildbestands
beiträgt. Damit verbunden ist die gleichzeitige Pflicht des
Jägers zur Hege, also der
Pflege und Bewahrung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, soweit
diese das Jagdrecht bestimmt.
Gesetzliche Voraussetzung zur Jagd auf Wild ist unter anderem
der Besitz eines gültigen Jagdscheins, der entweder als Tages-,
Jahres- oder Dreijahres-Jagdschein bei der Unteren Jagdbehörde, nach den Bestehen der
staatlichen Jägerprüfung und dem Nachweis
einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung, gelöst werden
kann. Damit wird sichergestellt, dass die Ausübung der Jagd
durch den Jäger sachkundig und ordnungsgemäß
betrieben werden kann. In Deutschland ist die Anzahl der
Jagdscheininhaber seit 1968 (283.682) mit einigen Pausen
ständig steigend und liegt derzeit bei 349.339
(2007/2008).
Viele Jäger erhalten Traditionen und Kulturgut des
jagdlichen Brauchtums, unter anderem durch Verwendung der
Jägersprache, der
Bruchzeichen und jagdlicher
Rituale. Es werden von ihnen spezielle Jagdsignale, hauptsächlich mit dem
Jagdhorn, wie auch Jagdmusik
gepflegt. Jäger kennen zudem speziellen Jäger-Schmuck und
traditionelle Jäger-Kleidung. Andere Jäger lehnen dieses
Brauchtum ab.
Als ihr Schutzpatron gilt der heilige Hubertus.
Aber auch:
Er sammelte und archivierte Sprache, in all ihren gelebten
Unzulänglichkeiten: der fast vergessene Heino Jaeger. Eine
neue Anthologie versucht ihn aus dem Status des Geheimtipps zu
befreien und zu einem gerechten Nachruhm zu verhelfen. Die
Aufhebung des irdischen Jammers im sternenklaren Unsinn.
KVB Linie: 154 Haltestelle:Friedhof Lehmbacher Weg