UrbanWalker: Hallo,
leider muss ich diesen Cache heute archivieren. Ich werde natürlich jetzt gleich den Owner per Mail weitere Infos geben. Ich wurde vom Grundstückbesitzer heute kontaktiert.
Scheinbar wird hier einfach durch eine Wiese zum Felsen gelaufen, die für Futter verwendet wird. Der Besitzer hat sich beschwert, dass hier keinerlei Rücksicht genommen wird und sogar mit Fahrrädern durch gefahren wird.
Hier zur Info:
Landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, im Wesentlichen also Felder und Wiesen, dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat/Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses, das heißt in der Regel die Zeit vom 1. April bis 1. Oktober eines jeden Jahres. Regelung des Bayer. Naturschutzgesetzes (Art. 25). Bitte halten Sie sich an dieses Betretungsverbot und helfen Sie damit unseren örtlichen Landwirten bei der Ausübung ihres Berufes.
Viele Grüße
UrbanWalker | Holger
Volunteer Reviewer in Deutschland